AG hat keine Änderungskündigung ausgesprochen,nur eine "Einverständniserklärung " dem AN vorgelegt. Hat nicht gegengezeichnet.
Ist diese Zustimmung nun gültig oder nicht.
BR sagt es ist nicht gültig, weil einseitig geändert und nicht von AG unterschrieben.
Hat BR recht?
Muß BR den AG darauf hinweisen um streitereien zu vermeiden?

bitte dringend um Antwort
mfg