Erstellt am 07.07.2005 um 10:43 Uhr von Frank B.
Nein! Es liegt im Ermessen des AG, was er mit seinem Eigentum macht.
Allerdings solltet ihr darauf achten, das der BR nicht benachteiligt wird.
Wie bei uns geschehen, es hieß sinngemäß ... dies gilt nicht für den Besuch von BR- Seminaren, hier ist der eigene PKW zu nehmen.
Nach mehrmaligen Intervention ist das nun auch geklärt.
Erstellt am 07.07.2005 um 13:32 Uhr von viktor
Es kommt natürlich darauf an, was in der Regelung steht. So können durchaus Teile derartiger Regelungen auch vom § 87 Abs 1 Satz 1 BetrVG betroffen sein, wenn die Mitarbeiter bestimmte Regeln befolgen müssen.
Also im Detail prüfen.
Erstellt am 07.07.2005 um 16:19 Uhr von Sönke
wenn ich Dich recht verstehe geht es hier um die Reisekostenerstatung die unter § 40 im BetrVG zu finden sind . Ganz klar vom AG zu tragenden Aufwendungen dazu zählen u.a. auch Reisekosten, da würde ich dann darauf achten das er euch das schriftlich mitteilt das mit dem eigenen PKW / Bahn oder sonst was zum Seminar entsendet für den BR seid ( Beschluß !!in BR -sitzuzng vassen, wichtig!!). Somit könnt Ihr wenn ihr euch die Bahntickets/kilometer bei eigener Pkw nutzung dann von ihm entrichten lassen oder einklagen wenn er nicht zahlen will, aber nur wenn diese anlässlich der pflichtgemäßen Wahrnehmung von BR-, GBR-, KBR- oder WA-Aufgaben entstehen und erforderlich sind