Erstellt am 24.08.2010 um 12:27 Uhr von ridgeback
Passat,
schön das die GL euch schon auf der Betriebsversammlung informiert hat. Das hätte aber früher geschehen müssen. Denn, über geplante Betriebsänderungen ist der BR rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Maßnahmen sind mit dem Betriebsrat zu beraten (§ 111 S. 1 BetrVG).
Ein MBR ist in meinen Augen gegeben, weil es eventuell Arbeitsplätze kosten könnte.
(Botenpersonal........)
Erstellt am 24.08.2010 um 14:22 Uhr von paula
ridgeback
bei der Einführung einer Rohrpostanlage eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG zu sehen halte ich für interessant....
Im Gesetz ist in § 111 BetrVG die Rede von:
1.Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
Wohl eher nicht außer wir haben sehr viele Boten
2.Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
hmmm da zweifel ich jetzt auch einmal
3.Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
wohl auch ein sehr dünnes Eis für den BR
4.grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
immer wieder gerne genommen aber auch nicht gerade einschlägig
5.Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
Eine Rohrpostanlage unter "grundlegend" zu subsumieren.... naja
Also ich sehe da mal kein Anknüpfungspunkt für eine Betriebsänderung
"Ein MBR ist in meinen Augen gegeben, weil es eventuell Arbeitsplätze kosten könnte"
Auch das steht so nicht im Gesetz. Man kann beraten und diskutieren aber mitbestimmen darf der BR da noch lange nicht. Auch der § 111 BetrVG gibt kein Mitbestimmungsrecht. Man kommt damit zwar in die Einigungsstelle aber letztendlich....
Ich würde in einem ersten Schritt mal eher an § 90 BetrVG denken und die Beratunsgrechte die sich daraus ergeben
Erstellt am 24.08.2010 um 14:35 Uhr von ridgeback
paula,
ins Auge fielen die P. 4 + 5.
Darüber einen Versuch zu starten wäre ja nicht verkehrt.
Klar kann man auch über den 90er gehen.
Aber der Gesichtsausdruck der GL über den 111er finde ich lustiger. ;-))
Erstellt am 24.08.2010 um 15:37 Uhr von paula
also wenn du bei meinem AG damit kommst denkt der er sitzt in einer Comedy-Show und fängt herzhaft das Lachen an.... ich werde nicht gerne ausgelacht ;-)
außerdem würde er über die Führungskräfte den BR und seine seltsamen Forderungen publik machen und das wäre ein gefundenes Fressen ....
Erstellt am 24.08.2010 um 15:53 Uhr von ridgeback
paula,
..wir kennen ja beide nicht die Gegenheiten, sei es Chef, Verhältnis zueinander oder Wirkungsstätte, von daher können wir ja nur von unseren Voraussetzungen ausgehen und Meinungen bekunden.
In meiner Anwesenheit würde auch kein Chef lachen und Du wirst doch auch nicht ausgelacht, man erfreut sich höchsten neuer Standpunkte. ;-))
Erstellt am 24.08.2010 um 17:01 Uhr von paula
tja so ist das Leben. Unsere Gesprächspartner sind Personalprofis mit juristischer Ausbildung und jahrzenterlanger Erfahrung
die lachen gerne und herzhaft wenn man das Recht beugen möchte....