Hallo Leute,

folgende Situation.

Soeben war eine Kollegin bei mir und hat sich beschwert, das ein AT - Angestellter 2 - 3 mal im Monat Heimarbeit machen darf.

Habe mir dazu nochmal die damalige Anhörung (ca. 4 Jahre her) des Mitarbeiters angeschaut und dort steht nichts von Heimarbeit.

Meine Frage nun, hat der BR nach § 99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht wenn dieser AT - Angestellter nun Heimarbeit machen darf/soll.

Habe dazu bisher nichts gefunden.

Vieleicht hat jemand eine Idee oder Lösung.

Gruß Jumper