Hallo liebes Forum, ich habe mal eine Frage. Folgende Situation: Wir haben in unserer Fa. eine Gleitzeitregelung, in der wir von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 18.45 Uhr arbeiten können. Eine Kernarbeitszeit gibt es nicht. Nun soll von einem Abteilungsleiter in einer bestimmten Gruppe eine Regelung eingeführt werden in der es heißt, dass die Telefone von Mo. bis Do. in der Zeit von 6.30 Uhr bis 18.00 und Freitags von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt sein müssen.Von wieviel Personen ist nicht bestimmt worden. Ich bin der Meinung, dies geht nicht so einfach, da es sich um die Einführung einer neuen Arbeitszeit handelt. Ist der BR nach Betr.VG §87. 1,2 hier nicht auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig und kann ein Abteilungsleiter dies eigentlich anordnen, oder muss das von der GL. kommen?
Danke vorab für Eure Info.