Erstellt am 18.06.2007 um 11:40 Uhr von paula
Ohne genaue Kenntnis Eurer BV wird eine Antwort schwer fallen. Nach unserer BV gibt es auch nur einen Arbeitszeitrahmen. Innerhalb dieses Arbeitszeitrahmens kann der AG aber gewisse Teile einer Gruppe zum Dienst verpflichten.
Erstellt am 18.06.2007 um 11:46 Uhr von Angi1
Hallo Hetti,
ihr habt hier ein MBR nach 87 Abs. 1 P 2 BetrVG.
Die erforderlichen Einzelheiten müssen in einer BV festgehalten werden. Auch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen müssen in die BV aufgenommen werden, nachdem sie mit dem BR verhandelt und formuliert wurden.
Siehe dazu auch im Fittig zu § 87 RN 115
MfG
Angi1
Erstellt am 18.06.2007 um 19:14 Uhr von paula
@Angi1
du mußt eine Hellseherin sein....