Erstellt am 28.06.2005 um 15:12 Uhr von Rollie
Was meinst Du mit persönlicher Verteilzeit ? Wenn ein Raucher der Meinung ist, seiner Sucht nachzugehen und Pause macht um eine zu Rauchen, verteilt er doch die Zeit persönlich, oder verstehe ich da was falsch ?
Oder geht es Dir um das Stempeln ?
Erstellt am 28.06.2005 um 15:31 Uhr von Krause
Erstellt am 28.06.2005 um 15:44 Uhr von Rollie
Das Rauchen gehört meines Erachtens nicht zu den Arbeitspflichten eines AN's, sondern zum Privatvergnügen. Ich kann arbeitsrechlich nichts erkennen, das der AG das Rauchen während der Arbeitszeit dulden muß, wenn der AN während dieser Zeiten nicht seinen Arbeitspflichten nachkommt.
Erstellt am 28.06.2005 um 15:45 Uhr von viktor
Wie groß ist die Kanzlei? Kann ein BR gewählt werden? Der könnte in dieser Angelegenheit mitbestimmen. Sonst: Pech gehabt. Pausen sind keine Arbeitszeit.
Erstellt am 29.06.2005 um 08:03 Uhr von Hubertus
Hallo, eine persönliche Verteilzeit gibt es bei Akkordarbeitern.
Wir haben Angestellte und Akkordarbeiter. Die Angestellten stempeln aus, die Akkordarbeiter nehmen persönliche Verteilzeit, die sie "rausarbeiten"