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Raucherpause - muss die Zeit dafür ausgestempelt werden?

K
Krause
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Anwaltskanzlei besteht seit kurzem ein Rauchverbot für einzelne Abteilungen. Nun wird den Mitarbeitern die Möglichkeit geschaffen zwischendurch einen "Raucherraum" aufzusuchen, die hierfür aufgewendete Zeit muss abgestempelt werden. Ist dies zulässig? Gibt es nicht eine gesetzliche Regelung bezüglich der persönlichen Verteilzeit oder wird dies nur in einer BV bzw. einem Tarifvertrag geregelt?

2.02205

Community-Antworten (5)

R
Rollie

28.06.2005 um 17:12 Uhr

Was meinst Du mit persönlicher Verteilzeit ? Wenn ein Raucher der Meinung ist, seiner Sucht nachzugehen und Pause macht um eine zu Rauchen, verteilt er doch die Zeit persönlich, oder verstehe ich da was falsch ?

Oder geht es Dir um das Stempeln ?

K
Krause

28.06.2005 um 17:31 Uhr

Ja um das Stempeln

R
Rollie

28.06.2005 um 17:44 Uhr

Das Rauchen gehört meines Erachtens nicht zu den Arbeitspflichten eines AN's, sondern zum Privatvergnügen. Ich kann arbeitsrechlich nichts erkennen, das der AG das Rauchen während der Arbeitszeit dulden muß, wenn der AN während dieser Zeiten nicht seinen Arbeitspflichten nachkommt.

V
viktor

28.06.2005 um 17:45 Uhr

Wie groß ist die Kanzlei? Kann ein BR gewählt werden? Der könnte in dieser Angelegenheit mitbestimmen. Sonst: Pech gehabt. Pausen sind keine Arbeitszeit.

H
Hubertus

29.06.2005 um 10:03 Uhr

Hallo, eine persönliche Verteilzeit gibt es bei Akkordarbeitern. Wir haben Angestellte und Akkordarbeiter. Die Angestellten stempeln aus, die Akkordarbeiter nehmen persönliche Verteilzeit, die sie "rausarbeiten"

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