In unserer Anwaltskanzlei besteht seit kurzem ein Rauchverbot für einzelne Abteilungen. Nun wird den Mitarbeitern die Möglichkeit geschaffen zwischendurch einen "Raucherraum" aufzusuchen, die hierfür aufgewendete Zeit muss abgestempelt werden.
Ist dies zulässig? Gibt es nicht eine gesetzliche Regelung bezüglich der persönlichen Verteilzeit oder wird dies nur in einer BV bzw. einem Tarifvertrag geregelt?