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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Raucherpausen

B
BR-IDS
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

heute sind zwei Mitarbeiter vom Chef erwischt worden, die eine Zigarette geraucht haben ohne die Zeiterfassung zu unterbrechen. Das die Arbeitszeit unterbrechen werden soll, ist bei uns in einer BV geregelt. Jetzt hat der Chef in seiner Wut den beiden 1 Stunde von ihrer Arbeitszeit abgezogen anstatt ihnen eine Abmahnung zu geben. Darf der das?

6.755014

Community-Antworten (14)

U
Uschi66

21.01.2009 um 11:17 Uhr

Nein, dass darf er so nicht!

KH
Kleine Hexe

21.01.2009 um 11:24 Uhr

Er soll die beiden abmahnen und beim nächsten mal kündigen. Arbeitszeitbetrug ist keine kleine Sache....

Grüße Kleine Hexe

K
Kölner

21.01.2009 um 11:29 Uhr

@Kleine Hexe Na, da ist aber jemand auf dem Kriegspfad.

@BR-IDS Was hätten denn die beiden 'erwischten' gerne?

B
BR-IDS

21.01.2009 um 12:02 Uhr

@Kölner Die sind schon einverstanden damit gewesen. Das Problem bei uns ist, dass hier die Leute unterschiedlich behandelt werden. Dem einen "passiert" nix und der andere kann "in der Hölle schmore".

U
Uschi66

21.01.2009 um 12:04 Uhr

@BR-IDS

Wenn der AG hier bei gleihem Sachverhalt unterschiedlich handelt, stellt er sich selbst ein Bein, über dieses könnte er dann vor dem ArbG stolpern. Auf alle Fälle sollte der BR darauf achten, dass alle AN gleich behandelt werden.

B
Biond

21.01.2009 um 12:29 Uhr

                  ...."ES GIBT EINEN DER ES MACHT... Und EINEN DER ES MIT SICH MACHEN LÄßT"...

Stellt euch selbst die Frage, ob Ihr die ungleiche Behandlung der einzelnen MA weiterhin dulden wollt oder nicht.

Wenn nicht, dann fordert den AG auf, dies zukünftig zu unterlassen.

B
BR-IDS

21.01.2009 um 13:06 Uhr

Wir diskutieren gerade die Frage, absolutes Rauchverbot! Darf er das durchsetzen? Wenn ja, ist es erlaubt sich auszustempeln und das Firmengelände zu verlassen um zu rauchen?

G
Galaxy

21.01.2009 um 13:18 Uhr

@BR-IDS

Darf er das durchsetzen? > JA <

Ob er erlaubt ist, sich auszustempeln und das Firmengelände zum Rauchen zu verlassen, das klärt ihr am besten in der BV, denn die bestehende wäre mit einem absoluten Rauchverbot ja "makulatur", oder ?

T
TROISDORFER

21.01.2009 um 17:37 Uhr

@Uschi66 Besser eine Stunde,als eine Abmahnung !!! Wenn es schon eine BV gibt,sollte sich auch dran gehalten werden ... Nicht alle haben fürs Rauchen verständnis .... Gruß Troisodrfer

K
Kölner

21.01.2009 um 18:26 Uhr

@all Ich würde ja erst einmal - eben aus Gründen der Ungleichbehandlung - die BV kündigen oder wenigstens neu verhandeln.

D
DonJohnson

21.01.2009 um 19:40 Uhr

@Galaxy Nö, das darf er nciht. Das liegt in der Mitbestimmung des Gremiums. Bei keiner #Einigung die Einigungsstelle, die entscheidet dann. Also letzendlich setzt er das nciht durch (sollte es so sein) sondern die Einigungsstelle!

Eindeutig sollte diese BV aber überarbeitet werden (auch wenn hier der genaue Wortlaut nciht bekannt ist). Eine BV die eine Willkür des AG zuläßt, kann nur überarbeitungspflichtig sein.

K
Kriegsrat

21.01.2009 um 20:41 Uhr

@ dj vollkommen richtig ! mitbestimmung wahrnehmen, bv konkretisieren!

es handelt sich hier (immer noch) um eine frage der ordnung und des verhaltens der arbeitnehmer im betrieb, und ist damit mitbestimmungspflichtig (es gibt zwar ausnahmen im bezug auf rauchen, insbesondere aus sicherheits-,gesetzliche-,arbeitsschutzgründen etc. aber da es bereits eine bv zu diesem thema gibt, existieren wohl auch örtlichkeiten, an denen problemlos geraucht werden kann, und aus diesem grund wird auch eine einigungsstelle kein absolutes rauchverbot festlegen)

GIG
Gleich ist Gleicher

01.02.2009 um 16:22 Uhr

eine BV für den Raucherschutz da muss die Gleichstellungsbeauftragte ran für eine BV für den Nichtraucherschutz

D
DonJohnson

01.02.2009 um 16:28 Uhr

@Gleich ist Gleicher Wie meinst du? Kannst du das mal bitte genauer erklären?

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