Erstellt am 21.01.2009 um 10:17 Uhr von Uschi66
Nein, dass darf er so nicht!
Erstellt am 21.01.2009 um 10:24 Uhr von Kleine Hexe
Er soll die beiden abmahnen und beim nächsten mal kündigen.
Arbeitszeitbetrug ist keine kleine Sache....
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 21.01.2009 um 10:29 Uhr von Kölner
@Kleine Hexe
Na, da ist aber jemand auf dem Kriegspfad.
@BR-IDS
Was hätten denn die beiden 'erwischten' gerne?
Erstellt am 21.01.2009 um 11:02 Uhr von BR-IDS
@Kölner
Die sind schon einverstanden damit gewesen. Das Problem bei uns ist, dass hier die Leute unterschiedlich behandelt werden. Dem einen "passiert" nix und der andere kann "in der Hölle schmore".
Erstellt am 21.01.2009 um 11:04 Uhr von Uschi66
@BR-IDS
Wenn der AG hier bei gleihem Sachverhalt unterschiedlich handelt, stellt er sich selbst ein Bein, über dieses könnte er dann vor dem ArbG stolpern. Auf alle Fälle sollte der BR darauf achten, dass alle AN gleich behandelt werden.
Erstellt am 21.01.2009 um 11:29 Uhr von Biond
...."ES GIBT EINEN DER ES MACHT... Und EINEN DER ES MIT SICH MACHEN LÄßT"...
>Stellt euch selbst die Frage, ob Ihr die ungleiche Behandlung der einzelnen MA weiterhin dulden wollt oder nicht.
>Wenn nicht, dann fordert den AG auf, dies zukünftig zu unterlassen.
Erstellt am 21.01.2009 um 12:06 Uhr von BR-IDS
Wir diskutieren gerade die Frage, absolutes Rauchverbot! Darf er das durchsetzen? Wenn ja, ist es erlaubt sich auszustempeln und das Firmengelände zu verlassen um zu rauchen?
Erstellt am 21.01.2009 um 12:18 Uhr von Galaxy
@BR-IDS
Darf er das durchsetzen? > JA <
Ob er erlaubt ist, sich auszustempeln und das Firmengelände zum Rauchen zu verlassen, das klärt ihr am besten in der BV, denn die bestehende wäre mit einem absoluten Rauchverbot ja "makulatur", oder ?
Erstellt am 21.01.2009 um 16:37 Uhr von Troisdorfer
@Uschi66
Besser eine Stunde,als eine Abmahnung !!!
Wenn es schon eine BV gibt,sollte sich auch dran gehalten werden ...
Nicht alle haben fürs Rauchen verständnis ....
Gruß Troisodrfer
Erstellt am 21.01.2009 um 17:26 Uhr von Kölner
@all
Ich würde ja erst einmal - eben aus Gründen der Ungleichbehandlung - die BV kündigen oder wenigstens neu verhandeln.
Erstellt am 21.01.2009 um 18:40 Uhr von DonJohnson
@Galaxy
Nö, das darf er nciht. Das liegt in der Mitbestimmung des Gremiums. Bei keiner #Einigung die Einigungsstelle, die entscheidet dann. Also letzendlich setzt er das nciht durch (sollte es so sein) sondern die Einigungsstelle!
Eindeutig sollte diese BV aber überarbeitet werden (auch wenn hier der genaue Wortlaut nciht bekannt ist). Eine BV die eine Willkür des AG zuläßt, kann nur überarbeitungspflichtig sein.
Erstellt am 21.01.2009 um 19:41 Uhr von kriegsrat
@ dj
vollkommen richtig ! mitbestimmung wahrnehmen, bv konkretisieren!
es handelt sich hier (immer noch) um eine frage der ordnung und des verhaltens der arbeitnehmer im betrieb, und ist damit mitbestimmungspflichtig (es gibt zwar ausnahmen im bezug auf rauchen, insbesondere aus sicherheits-,gesetzliche-,arbeitsschutzgründen etc. aber da es bereits eine bv zu diesem thema gibt, existieren wohl auch örtlichkeiten, an denen problemlos geraucht werden kann, und aus diesem grund wird auch eine einigungsstelle kein absolutes rauchverbot festlegen)
Erstellt am 01.02.2009 um 15:22 Uhr von Gleich ist Gleicher
eine BV für den Raucherschutz
da muss die Gleichstellungsbeauftragte ran für
eine BV für den Nichtraucherschutz
Erstellt am 01.02.2009 um 15:28 Uhr von DonJohnson
@Gleich ist Gleicher
Wie meinst du? Kannst du das mal bitte genauer erklären?