Erstellt am 16.02.2015 um 15:17 Uhr von gironimo
Du solltest mal mit den Rauchern reden.
Und wenn Du BR bist und im Gremium Raucher und Nichtraucher hast, ist eine idiologisch verbitterte Diskussion schon fast unumgänglich.
Ich (als Nichtraucher) finde dann schon die Zeiterfassung gerechter; schließlich gibt es Ketten- und Gelegenheitsraucher.
Erstellt am 16.02.2015 um 15:29 Uhr von Betriebstechnik
Hallo
Danke für die schnelle Antwort. Wir sind 3 Mitglieder im Betriebsrat mit einem Raucher. Intern haben wir das schon geregelt, allerdings wartet unser Betriebsleiter auf einen Vorschlag unsererseits. Das geht aber nur wenn ich 100% weiß ob man das auch so regeln darf. Ich weiß eben nicht ob das gesetzeskonform ist. Nach Gleichstellungsgesetz sind ja momentan die Nichtraucher ungerecht behandelt. Die Stempeluhr ist dann die letze Lösung, da es bei uns ein bischen anders abläuft als in einem Industriebetrieb. Es kommt oft vor das Wege eingesparrt werden und jemand von uns dann auf dem nach Hause weg noch etwas besorgt oder auf dem Weg zur Arbeit.
Erstellt am 16.02.2015 um 15:44 Uhr von Pjöööng
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Es geht hier nicht um eine Aufteilung der Ruhepausen in zwei Abschnitte a 15 Minuten, sondern um zusätzliche Raucherpausen die für die Raucher verpflichtend (?) eingeführt werden sollen und entweder durch Nacharbeit oder Lohnabzug abgegolten werden?
Ich denke dass solch eine Vereinbarung eine ganze Reihe juristischer Fallstricke enthält die durch entsprechende Formulierungen umgangen werden müssen. Nur mal so ein Gedanke:
- "Raucher erhalten zwei zusätzliche Pausen von jeweils 15 Minuten ohne Vergütung, die Zeit kann nachgearbeitet werden." könnte möglicherweise unzulässig sein. (Einseitiger Eingriff in den Arbeitsvertrag)
- "Generell darf während der Arbeitszeit nicht geraucht werden. Raucher können jedoch eine Vereinbarung über zwei zusätzliche Rauchpausen a 15 min abschließen. Diese Rauchpausen werden nicht vergütet, es besteht aber die Möglichkeit die Pausenzeit nachzuarbeiten." könnte hingegen möglicherweise zulässig sein. (Freiwilligkeit)
Erstellt am 16.02.2015 um 15:55 Uhr von Betriebstechnik
Hallo
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist doch ein sehr guter Ansatz. Genau so können wir es unserem Betriebsleiter kundtun.
Mfg
Erstellt am 16.02.2015 um 16:27 Uhr von rtjum
Hallo,
lasst das doch euren AG regeln, sagt ihm einfach die Regelung die besteht ist in euren Augen ok. Das ist eine endlose Diskussion, soll der AG doch einen Vorschlag machen und dann könnt ihr immer noch reagieren aber so macht ihr Euch als BR doch entweder die Raucher oder die Nichtraucher zu Feinden.
Erstellt am 16.02.2015 um 16:46 Uhr von Moreno
Na so eine Zeiterfassung muss ja nichts schlechtes sein und werden Arbeiten ausserhalb des Betriebes erledigt kann dies ja mit Korrekturzetteln erfasst werden. Alle Raucher über einen Kamm zu scheren halt ich auch nicht für richtig.
Erstellt am 16.02.2015 um 17:16 Uhr von Snooker
Ich habe als Raucher (38 Jahre lang) schon so mit entschieden. Ausstempeln. Aber auch nur wenn mit demn Kaffee trinkern ähnlich verfahren wird und die Stempeluhr direkt an dem Raucherplatz ist. Dies habe ich in der Vergangenheit schon mal hier erwähnt, ist auch einer Sache der Versicherungspflicht. Denn wie beim Gang auf die Toilette, ist auch der Gang zum Rauchen versicherungspflichtig. und nur die zeit des rauchens braucht nicht bezahlt werden. Und nu soll sich mal jeder überlegen ob eine Zigarette rauchen 15 Min dauert.....oder will der AG hier annimieren das der AN eben 2-3 Zigaretten durchziehen soll/könnte.
Erstellt am 16.02.2015 um 17:45 Uhr von wischwasch
Also Pjöööng - Deinen Denkansatz kann ich gar nicht nachvollziehen. Wer greift denn in den Arbeitsvertrag ein? Ist da geregelt, dass jemand seinem Privatvergnügen nachgehen kann? Wohl eher nicht. Und wer seine Arbeitszeit nicht erbringt, muss eben nacharbeiten.
Niemand ist doch gezwungen rauchen zu gehen.
Ich sehe es eher als ungerecht an, wenn einer, der nur eine Zigarette am Tag raucht, deshalb zwei Pausen a 15min machen soll. Dann doch lieber stechen - meinetwegen auch die Kaffeetrinker.
Erstellt am 17.02.2015 um 00:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (wischwasch):
"Wer greift denn in den Arbeitsvertrag ein?"
Arbeitgeber und Betriebsrat
Zitat (wischwasch):
"Ist da geregelt, dass jemand seinem Privatvergnügen nachgehen kann?"
Wo?
Zitat (wischwasch):
"Ich sehe es eher als ungerecht an, wenn einer, der nur eine Zigarette am Tag raucht, deshalb zwei Pausen a 15min machen soll."
Meine Rede!
Erstellt am 17.02.2015 um 07:25 Uhr von Hoppel
@ Snooker
"Ich habe als Raucher (38 Jahre lang) schon so mit entschieden. Ausstempeln. Aber auch nur wenn mit demn Kaffee trinkern ähnlich verfahren wird und die Stempeluhr direkt an dem Raucherplatz ist. Dies habe ich in der Vergangenheit schon mal hier erwähnt, ist auch einer Sache der Versicherungspflicht. Denn wie beim Gang auf die Toilette, ist auch der Gang zum Rauchen versicherungspflichtig. und nur die zeit des rauchens braucht nicht bezahlt werden. Und nu soll sich mal jeder überlegen ob eine Zigarette rauchen 15 Min dauert.....oder will der AG hier annimieren das der AN eben 2-3 Zigaretten durchziehen soll/könnte."
Du schreibst wieder unerträglichen Bullshit ...
Ich habe Dir schonmal sehr konkret belegt, dass Raucherpausen inkl. Weg zum Aschenbecher NICHT unter den Unfallversicherungsschutz fallen!!!
Siehe: 217780
Außerdem sind Deine Schlussfolgerungen mal wieder vollkommen daneben.
Erstellt am 17.02.2015 um 09:27 Uhr von Pjöööng
Abgesehen davom hängt die Frage des Versicherungsschutzes nicht mit der Lage der Stempeluhr zusammen. Dass ein Gang dem Versicherungsschutz unterliegt bedeutet noch lange nicht, dass er auch bezahlt werden muss. Sonst hätten wir alle die Stempeluhren an der Wohnungstür hängen.
Erstellt am 17.02.2015 um 09:39 Uhr von Snooker
@Hoppel
Was Du meinst belegt zu haben geht mir am After Eigth vorbei. Wende es bei euch im Betrieb an und gut iss. Das wie wende ich analog etwas an wird auch Dir ewig fremd bleiben. Wir waren nach rechtsprüfung damit durch gekommen und gut iss. Thema für mich bendet.