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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

zumutbare Versetzung

K
kölle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

laut unserem Arbeitsvertrag, kann der AN an einem anderen Arbeitsplatz bzw. Ort im zumutbarem Rahmen versetzt werden.

Gibt es eine Eingrenzung für eine Zumtbare örtliche Versetzung?

kölle

6.417014

Community-Antworten (14)

W
Waschbär

17.08.2009 um 13:23 Uhr

@kölle, bestimmt gibt es die guckst Du die Bv zum Thema, ansonste könnte der Ag sein Direktionsrecht sehr ausbreiten aber ich glaube nicht das der BR dabei geschlafen hat. Gesunder Menschen Verstand Und eine Positive Einstellung zum Mitarbeiter der immer wertvoller wird und dessen Arbeitskraft gerne steigt durch Wertschätzung könnte helfen.Ihr seit mir ja Führungskräfte :(

I
Immie

17.08.2009 um 13:55 Uhr

@kölle Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hält die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Ort für zumutbar, auch wenn dies zu einem 40-minütigen einfachen Anfahrtsweg zur Arbeit führt. Das Gericht geht im Übrigen von einer Zumutbarkeitsgrenze für eine einfache Fahrt von 90 Minuten aus.

Quelle: Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 09.11.2007 1 Ca 5428/07 Betriebs-Berater 2008, 161 Gericht: ArbG Frankfurt/Main Aktenzeichen: 1 Ca 5428/07

W
Waschbär

17.08.2009 um 14:39 Uhr

@Immi,

"40-minütigen einfachen Anfahrtsweg zur Arbeit führt" Das heisst laut StrassenverkehrsOrdnung > Einbahnstrasse ???

L
Lotte

17.08.2009 um 15:03 Uhr

waschbär, klasse...ein Arbeitsplatz wo man nur hingelangt, aber nie zurück...;-))) Sogenannte "einmalversetzung"

I
Immie

17.08.2009 um 15:12 Uhr

@waschbär "Einfache Fahrt"...was denkst du wieviele davon träumen;-)

W
Waschbär

17.08.2009 um 17:16 Uhr

@Lotte+Immi,

genau das ist es wo für mich meine Wähler lieben ... Einfache Praktische Wertschätzende umgestalltung von Komplezierten §§§ !!!##

Oder wie mein BRV sagt ... Willst du alle Kirre und fügsam haben musst du mit Waschbär zum Gespräch fahren !

Sie nannten mich auch die Nebelkerze der BertVG ! Schneller kommt keiner mit seinen forderungen durch .-)

L
Lotte

17.08.2009 um 17:41 Uhr

waschbär, stelle es mir bei Dir auch recht einfach vor, AV, BV und ähnliches, welches nicht Deinem Geschmack entspricht, wird einfach einem Waschgang unterzogen...;-)

K
Kölner

17.08.2009 um 21:34 Uhr

@kölle (sehr irreführender Doppel-Nick) Wie genau lautet denn die Formulierung?

K
kölle

17.08.2009 um 22:47 Uhr

was soll das gelaber? Dann lieber keine Antwort!!

kölle

K
Kölner

17.08.2009 um 22:54 Uhr

@kölle Oh. Sieh' mal zu, dass Du die genaue Formulierung auftreibst, sonst kann Dir keiner helfen, meiner lieber, ungeschmeidiger und ungeduldiger Freund. Es stände Dir auch gut zu Gesichte, sich nicht direkt den Zorn des ganzen Forums aufzuhalsen, sonst ist das mit der Hilfe etwas schwierig, mein ungezügelter, verbaler Amokläufer.

H
Helau

17.08.2009 um 23:08 Uhr

Denkst du nur weil du aua rufst hetzt die Meute los?

P
Pfälzer

18.08.2009 um 10:06 Uhr

@kölle steck dir die Worte von Kölner hintern Spiegel!!!

an deiner Stelle würde ich nach entsprechenden Urteilen googeln; zu deiner Frage gibt es ganz sicher schon Rechtsprechungen

K
kölle

18.08.2009 um 11:29 Uhr

Danke für deine Antwort Pfälzer,

ist wahrscheinlich besser so.

Gruß Kölle

W
Waschbär

18.08.2009 um 12:04 Uhr

@Lotte, Jeep ! Warum auch Komplziert wenn es bei 95 Grad auch Sauber wird und Rein Blüten rein. Ah ! Ich will auch rein in die Kuschelbett wäsche.

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