Erstellt am 17.08.2009 um 11:23 Uhr von waschbär
@kölle,
bestimmt gibt es die guckst Du die Bv zum Thema, ansonste könnte der Ag sein Direktionsrecht sehr ausbreiten aber ich glaube nicht das der BR dabei geschlafen hat. Gesunder Menschen Verstand Und eine Positive Einstellung zum Mitarbeiter der immer wertvoller wird und dessen Arbeitskraft gerne steigt durch Wertschätzung könnte helfen.Ihr seit mir ja Führungskräfte :(
Erstellt am 17.08.2009 um 11:55 Uhr von Immie
@kölle
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hält die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Ort für zumutbar, auch wenn dies zu einem 40-minütigen einfachen Anfahrtsweg zur Arbeit führt. Das Gericht geht im Übrigen von einer Zumutbarkeitsgrenze für eine einfache Fahrt von 90 Minuten aus.
Quelle: Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 09.11.2007 1 Ca 5428/07 Betriebs-Berater 2008, 161
Gericht: ArbG Frankfurt/Main
Aktenzeichen: 1 Ca 5428/07
Erstellt am 17.08.2009 um 12:39 Uhr von waschbär
@Immi,
"40-minütigen einfachen Anfahrtsweg zur Arbeit führt" Das heisst laut StrassenverkehrsOrdnung > Einbahnstrasse ???
Erstellt am 17.08.2009 um 13:03 Uhr von Lotte
waschbär,
klasse...ein Arbeitsplatz wo man nur hingelangt, aber nie zurück...;-)))
Sogenannte "einmalversetzung"
Erstellt am 17.08.2009 um 13:12 Uhr von Immie
@waschbär
"Einfache Fahrt"...was denkst du wieviele davon träumen;-)
Erstellt am 17.08.2009 um 15:16 Uhr von waschbär
@Lotte+Immi,
genau das ist es wo für mich meine Wähler lieben ... Einfache Praktische Wertschätzende umgestalltung von Komplezierten §§§ !!!##
Oder wie mein BRV sagt ... Willst du alle Kirre und fügsam haben musst du mit Waschbär zum Gespräch fahren !
Sie nannten mich auch die Nebelkerze der BertVG ! Schneller kommt keiner mit seinen forderungen durch .-)
Erstellt am 17.08.2009 um 15:41 Uhr von Lotte
waschbär,
stelle es mir bei Dir auch recht einfach vor, AV, BV und ähnliches, welches nicht Deinem Geschmack entspricht, wird einfach einem Waschgang unterzogen...;-)
Erstellt am 17.08.2009 um 19:34 Uhr von Kölner
@kölle (sehr irreführender Doppel-Nick)
Wie genau lautet denn die Formulierung?
Erstellt am 17.08.2009 um 20:47 Uhr von kölle
was soll das gelaber? Dann lieber keine Antwort!!
kölle
Erstellt am 17.08.2009 um 20:54 Uhr von Kölner
@kölle
Oh.
Sieh' mal zu, dass Du die genaue Formulierung auftreibst, sonst kann Dir keiner helfen, meiner lieber, ungeschmeidiger und ungeduldiger Freund.
Es stände Dir auch gut zu Gesichte, sich nicht direkt den Zorn des ganzen Forums aufzuhalsen, sonst ist das mit der Hilfe etwas schwierig, mein ungezügelter, verbaler Amokläufer.
Erstellt am 17.08.2009 um 21:08 Uhr von Helau
Denkst du nur weil du aua rufst hetzt die Meute los?
Erstellt am 18.08.2009 um 08:06 Uhr von Pfälzer
@kölle
steck dir die Worte von Kölner hintern Spiegel!!!
an deiner Stelle würde ich nach entsprechenden Urteilen googeln; zu deiner Frage gibt es ganz sicher schon Rechtsprechungen
Erstellt am 18.08.2009 um 09:29 Uhr von kölle
Danke für deine Antwort Pfälzer,
ist wahrscheinlich besser so.
Gruß Kölle
Erstellt am 18.08.2009 um 10:04 Uhr von waschbär
@Lotte,
Jeep ! Warum auch Komplziert wenn es bei 95 Grad auch Sauber wird und Rein Blüten rein. Ah ! Ich will auch rein in die Kuschelbett wäsche.