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Nichtantreten der Arbeit - darf das mit Arbeitsvertragsstrafe geahndet werden?

O
ola!
Jan 2018 bearbeitet

AG will arbeitsvertraglich bestimmen dass der AN bei Nichtaufnahme der Tätigkeit eine Strafe von einem Mónatsgehalt zu zahlen habe,und weitergehende Forderungen hält sich der AG offen.

---Ist dass zulässig?

1.28604

Community-Antworten (4)

R
Rollie

28.06.2005 um 00:42 Uhr

so zulässig wie so einen Vertrag nicht anzunehmen.

V
verdi

30.06.2005 um 15:35 Uhr

Bedauerlich in diesem Fall: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, d. h. es darf in die individuellen Verträge auch alles reingeschrieben werden. Es liegt am Vertragspartner die Inhalte zu akzeptieren oder nicht. Allerdings können alle Verträge "sittenwiedrig" sein oder solche Inhalte haben. Wenn als Vertragsstrafe "nur" ein Gehalt gefordert ist - wurde die von den Gerichten nie als sittenwiedrig eingestuft. (Wenn ich dies nrichtig errinnere ist es bis drei Monatsgehälter als nicht sittenwiedrig beurteilt)

K
katz

12.12.2005 um 17:02 Uhr

Wie sieht das denn aus, wenn im Arbeitsvertrag nichts zu dem Fall drin steht? Genauer: AN arbeitet bereits mit befristetem Vertrag. Zwei Wochen vor Ende des Vertrags unterzeichnet er eine Vereinbarung über die Verlängerung dieses Vertrags. Innerhalb dieser zwei Wochen möchte der AN aber von dieser Vereinbarung zurücktreten. Ist das möglich?

K
Kölner

12.12.2005 um 21:17 Uhr

Herr/Frau "Pseudo-Verdi", "die Erinnerung könnte doch sehr trügen"... Ich zitiere mal die echte Ver.di: "Vertragsstrafen (in Formulararbeitsverträgen) sind nicht uneingeschränkt zulässig. Um wirksam zu sein, darf die Vertragsstrafe im Verhältnis zur Pflichtverletzung nicht unangemessen hoch sein. Der § 307 Abs. 1 S.1 BGB regelt dies. Maßgeblich ist, wie lange der Arbeitnehmer noch an seinen Arbeitsvertrag gebunden wäre, also welche Kündigungsfristen gelten. In der Probezeit sind dieses beispielsweise zwei Wochen, so dass bei Nichtantritt einer neuen Arbeitsstelle nur der Verdienst von zwei Wochen als Vertragsstrafe festgelegt werden kann. In vielen Arbeitsverträgen ist pauschal ein Monatsgehalt als Vertragsstrafe bestimmt, was unwirksam ist."

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