Mutterschutz - wieviel darf man da arbeiten und verdienen?
Guten Morgen Forum
habe mal eine Frage. Eine MA möchte während ihrer Elternzeit 1 Tag in der Woche arbeiten. Wieviel kann sie in dieser Zeit verdienen? Muss der BR hier zustimmen?
Danke für die Tipp's
Gruß Dieter
Community-Antworten (3)
01.12.2005 um 09:16 Uhr
Hallo Dieter, meiner Meinung nach würde folgende Formel anzuwenden sein: Altes "GehaltX1/individuelle regelmäßige Wochenarbeitszeit" vor dem Mutterschutz.
01.12.2005 um 10:11 Uhr
Maßgeblich ist das Gehalt, das für die Tätigkeit üblicher Weise gezahlt wird. Dies kann das alte Gehalt bezogen auf diesen einen Tag sein, wenn es sich um die gleiche Tätigkeit handelt, die die MA auch sonst im Betrieb ausübt, oder eben auch ein anderes, wenn es eine andere Tätigkeit ist.
Wenn während der Elternzeit ein befristetes Teilzeitarbeitsverhältnis vereinbart wird, handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung.
04.12.2005 um 22:24 Uhr
Hallo Dieter, zu meiner Zeit durfte ich nur 19 Std. die Woche arbeiten, mein Kind wurde 1999 geboren. Danach,also bei Kindern ab Geburtsjahr 2000 dürfen die Mamis / Papis während des Erziehungsurlaubes 30 Std in der Woche arbeiten. Vorsicht bei dem Gehalt: Mir wurde dadurch das Erziehungsgeld komplett gestrichen! Grüsse, Irena
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