Hallo liebe Kollegen,
heute habe ich auch mal eine, wohl nicht einfach zu beantwortende Frage:
Darf ein schwerbehinderter Arbeitnehmer (60 %) alleine arbeiten?
Ich bin Betriebsrat in einem Tiefbauunternehmen und im konkreten Fall geht es um unseren Pflasterer, der im Moment auf einem verlassenen Fabrikgelände Estricharbeiten durchführt. Er fährt dort morgens hin, hat ein Mobiltelefon dabei und kommt nach der Schicht wieder in die Firma. Würde er nicht wiederkommen würde spätestens dann auffallen, dass ihm etwas zugestoßen sein könnte.
Zum Thema "schwerbehinderte Arbeitnehmer" und zum Thema "Alleine arbeiten" habe ich bei Google zwar einiges gefunden
(z. B. http://www.uni-due.de/chemie/arbeitssicherheit/download/check_alleinarbeit.pdf), allerdings nicht in dieser Kombination.
Ergänzend noch: Wir sind ein relativ kleines Unternehmen (25 AN), er ist der einzigste Schwerbehinderte und wir haben es daher bis jetzt nicht für notwendig erachtet, eine Schwerbehindertenvertretung zu installieren.
Wer kennt die passende Rechtsgrundlage?
Vielen Dank im Voraus!