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AN verweigert Lehrgangsteilnahme - BR soll klären aber wie???

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Frank
Jan 2018 bearbeitet

Ein AN hatte vor 2 jahren mal einen SIKO-1 lehrgang besucht. Er hat die Funktion nie ausgeübt ( sondern sein damaliger Chef) noch wurde er offiziell dafür eingesetzt ( keine Anlage zum Arbeitsvertrag bzw. er hat nie für die Ausübung der Funktion unterschrieben noch wurde der Lohn dafür geregelt).

Nun ist der Chef seit 1,5 Jahren nicht mehr im Unternehmen und man "erinnert" sich daran der AN hatte mal ein Lehrgang besucht und kann nun den Lehrgang SIKO-2 machen und danach die Funktion ausüben. der AN weigert sich nun diesen Lehrgang zu besuchen und die Funktion auszuüben.

Der AN hat nun offiziell den BR angerufen zur Kärung des Falls, da er nicht offiziell eingesetzt wurde noch dafür "unterschrieben" hat und mit Abmahnung bzw. Kündigung rechnet.

Unser Betriebsrat ist gerade mal 5 Wochen alt und wir wissen nicht recht, was wir machen sollen.

Für jede Antwort sind wir dankbar Frank

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Community-Antworten (5)

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Rollie

27.06.2005 um 19:12 Uhr

Was ist SIKO ?

Ich denke mal, wenn der AG den AN während der Arbeitszeit zu einem Lehrgang schicken will und der AN sich weigert, könnte das ggf. als Arbeitsverweigerung ausgelegt und möglicherweise ein Kündigungsgrund darstellen.

Hinsichtlich späterem Einsatz müßte man erst mal wissen, was SIKO ist.

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Frank

27.06.2005 um 19:20 Uhr

SIKO = Sicherheitskontrolleur, gehört nicht zum normalen Aufgabengebiet in seinem Arbeitsvertrag. Er ist als Sicherheitsmitarbeiter eingestellt.

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Rollie

27.06.2005 um 19:26 Uhr

Die Tatsache des Besuchs besagt ja noch gar nichts über die spätere Ausübung.

Vielleicht sieht man ja im Besuch und in der Planung eines Einsatzes auch eine Art Beförderungsbegehren. Vermutlich soll durch den Wegfall des Chefs diese Position die Position eines SIKO's neu besetzt werden und es wäre wenig sinnig, hierfür erst jemanden anderen mit Kostenaufwand des 1. Lehrgang besuchen zu lassen.

ich verstehe noch nicht so ganz, warum seitens betroffenem MA kein Interesse an der Ausübung der Arbeit als SIKO besteht ?

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Frank

27.06.2005 um 19:35 Uhr

der MA hat schon 2 Funktionen die er zusätzlich aufgenommen hat ( neben seinem regulären Dienst- und Schichtplanes) und ausübt, dies wäre jetzt die 3. Funktion. Dabei würden dann die anderen Funktionen vernachlässigt werden und das möchte er nicht verantworten.

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Rollie

27.06.2005 um 19:55 Uhr

Sorry, aber das muß ER doch nicht "verantworten".

ich habe hier eher das Gefühl, hier geht es alleine um "ich hab keine Lust dazu" ?

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