Erstellt am 27.06.2005 um 17:12 Uhr von Rollie
Was ist SIKO ?
Ich denke mal, wenn der AG den AN während der Arbeitszeit zu einem Lehrgang schicken will und der AN sich weigert, könnte das ggf. als Arbeitsverweigerung ausgelegt und möglicherweise ein Kündigungsgrund darstellen.
Hinsichtlich späterem Einsatz müßte man erst mal wissen, was SIKO ist.
Erstellt am 27.06.2005 um 17:20 Uhr von Frank
SIKO = Sicherheitskontrolleur, gehört nicht zum normalen Aufgabengebiet in seinem Arbeitsvertrag. Er ist als Sicherheitsmitarbeiter eingestellt.
Erstellt am 27.06.2005 um 17:26 Uhr von Rollie
Die Tatsache des Besuchs besagt ja noch gar nichts über die spätere Ausübung.
Vielleicht sieht man ja im Besuch und in der Planung eines Einsatzes auch eine Art Beförderungsbegehren. Vermutlich soll durch den Wegfall des Chefs diese Position die Position eines SIKO's neu besetzt werden und es wäre wenig sinnig, hierfür erst jemanden anderen mit Kostenaufwand des 1. Lehrgang besuchen zu lassen.
ich verstehe noch nicht so ganz, warum seitens betroffenem MA kein Interesse an der Ausübung der Arbeit als SIKO besteht ?
Erstellt am 27.06.2005 um 17:35 Uhr von Frank
der MA hat schon 2 Funktionen die er zusätzlich aufgenommen hat ( neben seinem regulären Dienst- und Schichtplanes) und ausübt, dies wäre jetzt die 3. Funktion. Dabei würden dann die anderen Funktionen vernachlässigt werden und das möchte er nicht verantworten.
Erstellt am 27.06.2005 um 17:55 Uhr von Rollie
Sorry, aber das muß ER doch nicht "verantworten".
ich habe hier eher das Gefühl, hier geht es alleine um "ich hab keine Lust dazu" ?