Erstellt am 08.07.2018 um 20:23 Uhr von AlterMann
Die Sachverhaltsschilderung ist für mich nicht ganz nachvollziehbar:
1. "der Betriebsrat hat mit einem unentschieden dies verweigert"
Das kann eigentlich nicht stimmen. Ein BR müsste die Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme mit Mehrheit verweigern. Mit einem Unentschieden geht das nicht.
2. Es könnte sein, dass zwar der AG, aber nicht der BR weiß, wann Du aus der Elternzeit zurückkommst. Dann könnte der BR monieren, dass zur personellen Einzelmaßnahme nicht alle relevanten Informationen vorliegen. Folge: Die Wochenfrist beginnt gar nicht erst.
3. Der von Dir genannte Grund Nr. 2 ist jedenfalls nicht stichhaltig: Ein entgangener Vorteil ist keine Benachteiligung i.S.d. § 99 und insofern auch kein Grund zur Zustimmungsverweigerung.
4. Den 3. Grund verstehe ich ebenfalls nicht. Es wäre absurd, für eine Stelle, die bereits besetzt ist, eine neue Stellenausschreibung zu verlangen. Auch wenn die Entfristung genau genommen ein neuer Arbeitsvertrag ist, ist ja von vorne herein klar, wer die Stelle bekommen soll.
5. ob die Verweigerung fristgerecht zugestellt wurde, liegt daran, ab wann die Frist lief. s.o.
Erstellt am 08.07.2018 um 20:59 Uhr von Annonym92
Hallo vielen Dank für ihre Antwort
Vielleicht liegt das daran, dass unser Betriebsrat noch nicht einmal ein Jahr existiert.
Mein betriebsratvorsitzender hat mir nur gesagt, dass es ein fünf zu fünf war, wobei er sich ziemlich stark für mich eingesetzt hat, er keinen umstimmen konnte und es somit eon Unentschieden war, und das daraufhin leider keine Zustimmung erfolgte. Vielleicht weiß er nicht, dass es eine Mehrheit in diesem Fall sein muss.
Den 2. Punkt verstehe ich nicht ganz. Also hätte der Betriebsrat meiner Verlängerung noch nicht zustimmen/verweigern können, da noch nicht alle Sachverhalte geklärt waren?!.
Deinen dritten Punkt verstehe ich so, dass die 2 genannten Personen X,Y nichts mit meinem Fall zutun haben dürften, da es 2 verschiedene Paar Schuhe sind?
Ja, genau so dachte ich das auch mit dieser Stelle, es war ja geklärt bzw. Entschieden wie sie besetzt werden sollte bzw. Dass diese Stelle später von mir weiter geführt werden soll.
Es ist halt alles sehr verworren und ergibt für mich persönlich mit diesen Begründungen absolut keinen sinn.
Erstellt am 08.07.2018 um 22:07 Uhr von AlterMann
Hallo,
da wird es für den BR aber höchste Zeit für Schulungen! Nach meinem Eindruck verrennt sich der BR da ganz erheblich!
Der BR kann die Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verweigern. Sie sind abschließend in § 99 Abs. 2 aufgezählt.
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Keine der Ablehnungsgründe sind in Deinem Fall stichhaltig.
Die Verweigerung der Zustimmung geschieht per Beschluss. Dafür ist die Mehrheit erforderlich. Der Beschluss wird der GF unter Nennung der Gründe mitgeteilt. Wenn die GF ein wenig Ahnung von BetrVerfassungsrecht hat, weiß sie spätestens jetzt, dass der BR nicht rechtssicher agiert.
Zu meinem Punkt 2: Der Arbeitgeber hat beim Zustimmungsersuchen alle Informationen mitzuteilen, die für die Entscheidung des BRs von Belang sein könnten. Wenn der BR also der GF mitteilt, er brauche zur abschließenden Entscheidung noch weitere Informationen, dann beginnt auch nicht die Wochenfrist, innerhalb derer der BR die Zustimmung verweigern kann. Wenn der BR bei der GF nachgefragt hat, wann Du denn zurück kommst, beginnt die Frist also erst mit der gewünschten Information.
Zum Punkt 3: Genau! Das eine hat rechtlich nichts mit dem anderen zu tun. Der AG ist in aller Regel frei, wem er die Fortsetzung des Arbeitsvertrags anbietet und wem nicht. Da ist der BR außen vor.
Erstellt am 08.07.2018 um 22:19 Uhr von AlterMann
Nachtrag: Du schreibst in Deiner Antwort, der BR habe nicht zugestimmt. Das ist aber etwas anderes als "hat die Zustimmung verweigert":
Als der BR das Zustimmungsersuchen zu Deiner Weiterbeschäftigung bekommen hat, hatte er insgesamt vier Möglichkeiten:
a) Der BR kann (per Beschluss) zustimmen und das dem AG mitteilen. Dann ist alles klar.
b) Der BR kann den AG auffordern, weitere Informationen nachzuliefern.Dann bleibt das Ganze unbearbeitet, die Frist läuft nicht.
c) Der BR kann die Zustimmung per Beschluss im Rahmen des § 99 Abs.2 BetrVG verweigern.
d) Der BR stimmt nicht zu, verweigert aber auch nicht. Er lässt die Frist einfach auslaufen. Dann gilt die Zustimmung nach Wochenfrist als erteilt.
Und jetzt müsstest Du wissen, was genau der BR gemacht hat...
Erstellt am 08.07.2018 um 22:36 Uhr von Annonym92
Vielwn Dank noch mal.
Ich frag da am besten nochmal nach.
Habe ich denn eventuell das Recht, eine Kopie von der Verweigerung zu bekommen oder darf ich mir das nur durchlesen, oder darf ich dad überhaupt nicht und nur die GF erhält die genaue Begründung?
Erstellt am 08.07.2018 um 23:06 Uhr von celestro
"Habe ich denn eventuell das Recht, eine Kopie von der Verweigerung zu bekommen"
Nein ! Aber aus der Schilderung heraus würde ich sagen, hat der BR hier überhaupt nicht "korrekt" die Zustimmung verweigert. Ein altes Problem, was immer wieder auftritt ... der BRV fragt, wer die Zustimmung zur Entfristung gibt. 5:5, gleich keine Mehrheit, also auch keine Zustimmung zur Entfristung.
ABER:
1.) wieso konnte es zu einem 5:5 kommen, wenn der BR eigentlich immer aus einer ungeraden Anzahl an BRM besteht. Wurde ggf. kein Ersatzmitglied geladen ?
2.) der BR hat für eine Zustimmung keine Mehrheit gehabt. Wenn der BR aber die Zustimmung rechtswirksam verweigern will, braucht er dafür einen Beschluss. Es müßte also die Frage gestellt werden: "Wer ist dafür, die Zustimmung zu verweigern". Geht das auch 5:5 aus, hat der BR überhaupt keinen Beschluß durchgebracht. Man kann dann noch schauen, ob man die Wochenfrist verstreichen lassen will, oder die "Fragerunde" nochmal neu starten (vielleicht ändert ja jemand seine Meinung).
Wie gesagt hat "Dein" BR aber vermutlich die Zustimmungsverweigerung nicht korrekt beschlossen.
Erstellt am 09.07.2018 um 10:54 Uhr von Pjöööng
Anonym92, es nutzt Dir überhaupt rein gar nichts, die Beweggründe des BR, das Zustandekommen des Beschlusses, die Vollständigkeit der Anhörung usw. zu hinterfragen.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für Dich ist einzig und alleine Dein Arbeitgeber. Dieser entscheidet ob er Dich wirklich entfristen will. Will er es, dann hat er hier genügend Instrumente zur Hand, will er es nicht, dann kannst Du noch so viel mit dem BR diskutieren.
Durch unnötige Diskussionen mit dem BRV läuft Dir auch nur die Zeit davon.
Erstellt am 09.07.2018 um 14:38 Uhr von Annonym92
Vielen Dank für eure Antworten.
So wie ich heute erfahren habe, scheint es wirklich so zu sein, dass der Betriebsrat die Frist mit der schriftlichen Verweigerung nicht eingehalten hat.
Muss mein Arbeitgeber da wirklich richtig gegen angehen, oder ist damit mein unbefristetes Arbeitsverhältnis gültig, da es ja im Prinzip als Zustimmung gilt, wegen der abgelaufen Frist.
Mein Arbeitgeber wird sich bestimmt nicht fie mühe machen, dass gerichtlich einzuklagen.
Die sagen dann, ich soll mich nochmal bewerben und bekomme sondh6 einen neuen Arbeitsvertrag nach Beendigung der Elternzeit
Erstellt am 09.07.2018 um 15:06 Uhr von celestro
Wenn der BR die Frist zur Stellungnahme überschritten hat, könnte der AG sich darauf berufen und die Maßnahme so wie gewünscht umsetzen. Ob er es tut, kann hier niemand sagen.
Erstellt am 09.07.2018 um 15:09 Uhr von Annonym92
Er muss sich aber nicht vor Gericht darauf berufen, oder ? Er kann es doch einfach schriftlich niederlegen und dem BR aushändigen?!
Erstellt am 09.07.2018 um 15:20 Uhr von celestro
Im Grunde braucht er die Sache noch nicht einmal schriftlich machen. Er setzt die Maßnahme einfach um, und gut wäre es. Sofern man einen vernünftigen Umgang mit dem BR pflegt, wäre es natürlich anzuraten, den BR darüber zu informieren. Ob mündlich oder schriftlich, kann sich der AG aussuchen.