Hallo,

einige Mitarbeiter/innen haben eine Änderungskündigung erhalten. Wortlaut: Mit der Kündigung wird folgendes Änderungsangebot verbunden: Änderung der Arbeitszeit der 3/4 Stellen (Gleichstellung des Arbeitsbeginn mit dem Frühdienst des normalen Pflegedienstes von 06.00 Uhr - 11.30 Uhr.
In den Arbeitsverträgen steht nun unter § 5 (Arbeitszeit): Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt um 06.00 Uhr bis 11.30 Uhr einschließlich Pause an Werktagen sowie Früh- und Spätdienst an den Wochenenden bzw. Feiertagen. Die Arbeitszeit wird jeweils durch den Dienstplan geregelt.
Frage: Können über den Dienstplan andere Arbeitszeiten (wie im Vertrag von 06.00 Uhr bis 11.30 Uhr) den Arbeitnehmer/innen auferlegt werden ?
Vorab vielen Dank !!!

Christof Zutt
Betriebsrat