Erstellt am 25.08.2009 um 13:36 Uhr von mainpower
Hallo,
in den Arbeitsverträgen die Arbeitszeit kundzutun ist völlig normal. Die Arbeitszeit wurde einmal dem BR zur Mitbestimmung vorgelegt. Es wird nicht für jeden AV einzeln Mitbestimmt. Was mich stutzig macht ist dass anfallende Überstunden schon festgelegt sind. Woher weis der AG jetzt schon dass Überstunden anfallen? Überstunden sind auch Mitbestimmungspflichtig!
Erstellt am 25.08.2009 um 13:50 Uhr von paula
ohne eine genaue Angabe der Formulierung im Arbeitsvertrag ist die Frage nur sehr schwer zu beantworten....
Erstellt am 25.08.2009 um 14:25 Uhr von neskia
Aber haben wir nicht den §87 (1) 2 bei dem daraus hervorgehende BV zwingend sind, außer einzelvertragliche Regelungen sind günstiger?
Auf jeden Fall sollte über die Einigungsstelle eine BV zu erzwingen sein.
Erstellt am 25.08.2009 um 15:51 Uhr von paula
@neskia
ich neheme Deine Anmerkung einmal auf:
ohne eine genaue Angabe der Formulierung im Arbeitsvertrag und einer ggf. bestehenden BV ist die Frage nur sehr schwer zu beantworten....