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Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag

T
thommy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn in einem Arbeitsvertrag die genaue Arbeitszeit, mit anfallenden Überstunden, genau fest gelegt ist Kann der Arbeitgeber dies ohne zustimmung der Mitarbeiter ändern ?

Hat der BR bzw. der Mitarbeiter da nicht ein Mitbestimmungsrecht?

Vielen Dank für Eure Hilfe

4.73604

Community-Antworten (4)

M
Mainpower

25.08.2009 um 15:36 Uhr

Hallo, in den Arbeitsverträgen die Arbeitszeit kundzutun ist völlig normal. Die Arbeitszeit wurde einmal dem BR zur Mitbestimmung vorgelegt. Es wird nicht für jeden AV einzeln Mitbestimmt. Was mich stutzig macht ist dass anfallende Überstunden schon festgelegt sind. Woher weis der AG jetzt schon dass Überstunden anfallen? Überstunden sind auch Mitbestimmungspflichtig!

P
paula

25.08.2009 um 15:50 Uhr

ohne eine genaue Angabe der Formulierung im Arbeitsvertrag ist die Frage nur sehr schwer zu beantworten....

N
neskia

25.08.2009 um 16:25 Uhr

Aber haben wir nicht den §87 (1) 2 bei dem daraus hervorgehende BV zwingend sind, außer einzelvertragliche Regelungen sind günstiger?

Auf jeden Fall sollte über die Einigungsstelle eine BV zu erzwingen sein.

P
paula

25.08.2009 um 17:51 Uhr

@neskia

ich neheme Deine Anmerkung einmal auf:

ohne eine genaue Angabe der Formulierung im Arbeitsvertrag und einer ggf. bestehenden BV ist die Frage nur sehr schwer zu beantworten....

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