Erstellt am 08.05.2006 um 16:57 Uhr von DocPille
Wenn der AG schon so kommt,dann geht doch zum Arbeitsgericht,und reicht mal klage ein.Mal sehen was dann passiert?
Vielleicht will der AG auch nur austesten wie weit er mit euch gehen kann.
Erstellt am 08.05.2006 um 21:50 Uhr von thomaslz
Macht auch bitte euren AG ganz deutlich klar das er die Kosten für euren Anwalt zahlen muß .
Dann weiß er schon mal wo her der Wind weht !
Grundsätzlich hat der BR in allen Sachen Mitspracherecht wenn es um auch nur Kleinigkeiten der änderrung der Arbeitsumstände geht .
Erstellt am 08.05.2006 um 22:05 Uhr von s.f.h.
Ergänzung. :-)
Mitspracherecht in allen Angelegenheiten, die nicht zu den unternehmenswirtschaftlichen Entscheidungen gezählt werden.
Erstellt am 08.05.2006 um 22:35 Uhr von häggi
Sag mal s.f.h. was bei dir "unternehmenswirtschaftliche Entscheidungen" sind die nicht das personal oder Arbeitplätze(-bedingungen) betreffen?
häggi
Erstellt am 08.05.2006 um 22:55 Uhr von s.f.h.
Ich habe nicht gesagt, das diese nicht irgendwie das Personal betreffen. Wenn der AG sich z.B. dazu entschließt, das Unternehmen zu verkaufen, kann der BR nur noch auf die Konsequenzen Einfluss nehmen, die Entscheidung zum Verkauf wird ihm nur mitgeteilt.
Erstellt am 09.05.2006 um 10:33 Uhr von Z.Ickig
"Hallo, wir haben zur Zeit bei uns Probleme mit den Dienstplänen. Es sind ohne Absprache mit dem BR für unsere Kassierer 3 neue Dienste von 7,5, 6,75 und 6,5 Std. geschaffen worden, obwohl schon 18 (!) verschiedene Dienst von 5 bis zu 10 Std. bestehen."
==> Das ist nicht ganz verständlich . Ist mit dem Bestehen von 18 Diensten zwischen 5 und 10 Stunden die Verteilung der tariflichen bzw. vertraglichen Arbeitszeit auf die Wochentage gemeint?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Verteilung der Arbeitszeiten auf die einzelnen Wochentage?
Sollte das der Fall sein und die Verteilung von Arbeitszeiten, die zwischen 5 und 10 Stunden liegen, vom BR mit dem Arbeitgeber vereinbart sein, dann könnte der Arbeitgeber ohne weiteres diese 3 neuen Dienste einführen, weil sie sich ja im Zeitfenster zwischen 5 und 10 Stunden bewegen und von der Betriebsvereinbarun erfaßt würden.
"Sowohl unser Geschäftsleiter als auch der Personalchef sind der Ansicht, wir hätten da kein Mitbestimmungsrecht."
==> Das ist gut möglich. Erkläre doch mal genauer, was ihr meint!
Erstellt am 09.05.2006 um 13:38 Uhr von Kölner
An dieser Stelle stimme ich den Äusserungen von Z.Ickig ausdrücklich zu. Auch wäre (Kassierer? z.B. öffentl. Dienst) der TV zu hinterfragen...
Erstellt am 09.05.2006 um 20:56 Uhr von Biker35
Hallo Z.ickig,
wir arbeiten 156 Std. innerhalb von 4 Wochen. Die Std. werden vom Supervisor auf die 28 Tage verteilt, wofür ihm mittlerweile 18 verschiedene tägliche Arbeitszeiten zur Verfügung stehen, z.B. 5 Std. von 14 bis19 Uhr oder 6,75 Std. von 12 Uhr bis 18.45.
Eine Betriebsvereinbarung gibt es hierzu nicht.
Unser Personalchef ist der Ansicht, wir hätten in Sachen Dienstplangestaltung und Verteilung der Arbeitszeiten kein Miitbestimmungsrecht.
Wir sind eine Art Supermarkt (Grenzshop). Der Tarifvertrag (mit NGG ausgehandelt) sagt nur aus, dass wir innerhalb von 4 Wochen 156 Std. arbeiten.
Erstellt am 09.05.2006 um 23:36 Uhr von Akira
Hallo an Alle
nach lesen der Beiträge von Bicker35, komme ich zu volgendem Ergebniss.
Der AG möchte die beste Einsatzplanung haben, er nimmt aus diesem Grund, die Stundenproduktivität der Kassen zur Hilfe.
Meine Frage an Biker35 : werden Eure Umsätze ins SAP eingepflegt?
Wenn ja, dann ist dieser Einsatzplan nach einer Ampelphase erarbeitet worden.
Lasst Euch die Sache doch vom eurem Supervisor genau erklären,komisch finde ich hieran ihr müsst 156 Std. innerhalb von 4Wochen arbeiten, die Std.werden vom Supervisor auf 28 tage verteilt.
Habt ihr keinen freien Tag?
Wann fangt ihr an?
wann hört ihr auf?
arbeiten alle die gleiche Stundenzahl (156)?
Eure Einsatzpläne sehen dann wie eine Fieberkurve aus, ist nicht gerade
Gesundheitsförderlich.
Erstellt am 11.05.2006 um 15:47 Uhr von Biker35
Hallo Akira,
ich weiss zwar nicht, was ein SAP ist, aber es gibt bei uns einen sog. Bemannungsplan, in dem eingetragen ist, wieviel Personal man in welcher Halbenstunde wo (Kassen, Abteilungen) benötigt (kommt allerdings oft nicht hin).
Wir haben an allen Tagen, an denen es die Bäderregelung erlaubt, geöffnet (von 8 bis 20 Uhr, sonntags von 11 bis 18.30).
In meiner Abteilung ist es so, dass wir in der Woche am Tag 10 Std. arbeiten, sonntags 8 Std. An den Kassen sind die Dienste zwischen 5 und 10 (so gut wie gar nicht) Std. lang. Ich habe zwischen 1 und 3 Tagen in der Woche frei, die Kassierer aufgrund der kürzeren Dienste weniger.
Die Hälfte unserer Angestellten haben 75%-Verträge, d.h., sie bekommen 75% Lohn und arbeiten zwischen 50 und 100% Stunden.
Da der AG über Sommer Aushilfen auf 100% einstellen wollten, haben wir zur Bedingung gemacht, dass die 75%ler in dieser Zeit 100% arbeiten, um möglichst viele Stunden für den Winter aufzubauen, um im Herbst möglichst wenige entlassen zu müssen.