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Dienstplan aufschreiben = Arbeitszeit?

R
roreuka
Apr 2023 bearbeitet

Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal eine Frage bzgl. des Themas "Arbeitszeit":

In unserem Betrieb war es bisher immer so, dass ich und meine KollegInnen direkt nach dem Schichtende zum Beispiel am Montag den Dienstplan für die kommenden Wochen aufgeschrieben haben, dann aus dem Kassenbüro (es handelt sich um Einzelhandel) gegangen sind um sich sich umzuziehen und man sich dann ausgestochen hat.

Nun soll das nicht mehr so sein: Aufschreiben des eigenen Dienstplans sowie das Eintragen von Wünschen (in unseren Jahreskalender) soll nicht mehr als Arbeitszeit gelten. Außerdem darf man, wenn man sich für das Eintragen/ Übertragen der eigenen Zeiten ausgestochen hat, nun nicht mehr fürs Umziehen einstechen (Umziehzeiten werden bei uns bisher bezahlt).

Darf der AG das einfach so alleine beschließen?? Welche Änderungen dürfte er ggf. alleine beschließen und gilt das Übertragen der eigenen Arbeitszeiten als Arbeitszeit?

Grüße in die Runde

487014

Community-Antworten (14)

J
jutti1965

25.04.2023 um 08:46 Uhr

Hallo, wenn ihr einen Betriebsrat habt ist das laut &87 BertVG Mitbestimmungspflichtig.

M
Muschelschubser

25.04.2023 um 12:39 Uhr

Zu Rüstzeiten für das Umziehen gibt es ja Urteile, das ist relativ unstrittig dass diese Euch zustehen (sofern das Tragen der Dienstkleidung ausschließlich dem Unternehmen dient). Das würde ich gedanklich erstmal beiseite schieben.

Ist die Arbeitszeit für das Schreiben der Dienstpläne denn vorher so vereinbart, oder lediglich geduldet worden?

Wenn es hierüber einer Vereinbarung gab, dann ist eine Änderung mitbestimmungspflichtig, wie jutti1965 schon sagte.

Wenn es bisher lediglich geduldet wurde, sehe ich zumindest die Mitbestimmung schwierig. Denn es gibt in Fragen zur Arbeitszeit so weit ich weiß kein Gewohnheitsrecht, so wie beispielsweise die "betriebliche Übung" bei Sonderzahlungen greifen würde.

Vielleicht nimmt der BR mal einen Antritt zur Aufnahme des Themas in eine BV?

Mir fehlt allerdings die Phantasie, warum das Schreiben von Dienstplänen KEINE Arbeitszeit sein sollte. Insofern bin ich inhaltlich absolut bei Euch. Rechtlich habe ich dazu allerdings ad hoc keine Regelung gefunden. Hier würde ich auch den Hebel sehen, an dem man ansetzen könnte.

Vielleicht ein "Ausweg für Helden": Lässt es die betriebliche Organisation zu, die Dienstpläne während der Arbeitszeit zu schreiben? Dann wäre doch folgende Reihenfolge denkbar:

1.) Schreiben der Dienstpläne während der Arbeitszeit 2.) Umziehen 3.) Ausstechen

J
Junge

25.04.2023 um 14:26 Uhr

Bzgl. Dienstplan, was konkret ist gemeint?

Die Erstellung eines Dienstplanes oder aber das ein fertiger Dienstplan lediglich abgeschrieben wird, sozusagen als eigene Kopie für daheim?

C
celestro

25.04.2023 um 14:58 Uhr

"Die Erstellung eines Dienstplanes oder aber das ein fertiger Dienstplan lediglich abgeschrieben wird, sozusagen als eigene Kopie für daheim?"

Letzteres.

J
Junge

25.04.2023 um 15:04 Uhr

Insofern das zutrifft, ist das selbstverständlich keine Arbeitszeit, der Dienstplan hängt aus, alles fein. Wenn sich den jemand abfotografiert, abschreibt, kopiert, was auch immer, Privatvergnügen. 5 bzw. 6 Tage sollte man sich merken können ...

M
Muschelschubser

25.04.2023 um 16:49 Uhr

@Junge

An welcher rechtlichen Grundlage machst Du das fest?

C
celestro

25.04.2023 um 17:29 Uhr

Die Frage ist ja ... wie ist der Schichtplan dem AN bekannt zu machen? Wenn der AG dem MA den Schichtplan "übergeben" muss und dies nicht tut und der MA sich ihn dann abschreibt, hat der AG mEn "Pech gehabt".

Wenn aber quasi ein "veröffentlichen" reicht ,damit der AN weiß, wie er die nächsten Tage zu arbeiten hat, könnte das ggf. wirklich "Privatvergnügen" sein.

M
Muschelschubser

25.04.2023 um 17:51 Uhr

Ich bringe nochmal einen weiteren Blickwinkel mit hinein: Die DSGVO.

Ein Aushang könnte der einzig gangbare Weg sein, wenn ein Abfotografieren oder Fotokopieren eine Verarbeitung personenbezogener Daten über die eigenen Daten hinaus bedeuten würde. Hierfür wäre der Aushang in einem internen Bereich tatsächlich die gangbarste Lösung, auch um den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren.

Aber mal unabhängig davon wie die Wertung als Arbeitszeit rein juristisch wäre:

Niemand bricht sich wohl einen Zacken aus der Krone (sofern es wirklich nur um eine Woche geht), wenn er sich die eigenen Arbeitstage mal eben schnell nach Feierabend rausschreibt.

Handelt es sich aber um Monatspläne (oder noch länger) inklusive Urlaubs- und Vertretungsregelungen etc., sollte der Arbeitgeber vielleicht nicht päpstlicher sein als der Papst.

R
roreuka

25.04.2023 um 19:26 Uhr

Vielen Dank für euer Feedback.

Konkret läuft es bei uns so ab:

Der oder die MA wird an der Kasse abgelöst und bringt dann den eigenen Kassenschieber ins Kassenbüro. Dann schreibt er oder sie die eigenen Zeiten für die kommende Woche/ Wochen (maximal 2 Wochen im Voraus) auf und geht sich dann Umziehen. Die Pläne liegen dabei für alle einsehbar in einem Ordner im Büro aus.

Diese ein oder zwei Minuten für das Aufschreiben der eigenen Zeiten, die bis dato immer als Arbeitszeit geduldet worden sind, sollen jetzt nicht mehr als AZ gelten und man soll sich dafür ausstechen.

Zu den Umziehzeiten habe ich mich auch nochmal belesen und da kann der AG relativ wenig machen, da er ja möchte dass wir die Uniform tragen und es somit ausschließlich "fremdnützig" ist.

R
roreuka

25.04.2023 um 19:26 Uhr

Vielen Dank für euer Feedback.

Konkret läuft es bei uns so ab:

Der oder die MA wird an der Kasse abgelöst und bringt dann den eigenen Kassenschieber ins Kassenbüro. Dann schreibt er oder sie die eigenen Zeiten für die kommende Woche/ Wochen (maximal 2 Wochen im Voraus) auf und geht sich dann Umziehen. Die Pläne liegen dabei für alle einsehbar in einem Ordner im Büro aus.

Diese ein oder zwei Minuten für das Aufschreiben der eigenen Zeiten, die bis dato immer als Arbeitszeit geduldet worden sind, sollen jetzt nicht mehr als AZ gelten und man soll sich dafür ausstechen.

Zu den Umziehzeiten habe ich mich auch nochmal belesen und da kann der AG relativ wenig machen, da er ja möchte dass wir die Uniform tragen und es somit ausschließlich "fremdnützig" ist.

M
Muschelschubser

25.04.2023 um 19:32 Uhr

Ist natürlich schwer von außen zu beurteilen.

Pauschal würde ich sagen: was soll das Geschacher um 1-2 Minuten, weshalb stellt man dafür extra die Orga um?

Aber vielleicht ist ja auch jemand mit "schlechtem" Beispiel vorangegangen und hat aus einer kleinen Abschrift gerne mal einen 10-minütigen bezahlten Smalltalk gemacht?

Ist ja leider oft so, dass die ehrlichen KollegInnen das dann ausbaden müssen.

D
DummerHund

25.04.2023 um 20:19 Uhr

Ist Dienstkleidung vorgesehen ist das Umkleiden Arbeitszeit und Mitbestimmungspflichtig, das hast du ja selber schon richtig erkannt. 1X in der Woche seine persönlichen Dienstzeit ab zu schreiben sollte man dann ruhig mal außerhalb der Dienstzeit machen können. Man muss halt mal eine gewisse Balance in der Sache finden.

J
Junge

25.04.2023 um 20:34 Uhr

Wegen maximal 1 Minute aller 14 Tage macht man nun ein Fass auf? Ganz ehrlich, wenn so gegenüber AG argumentiert wird, ist völlig nachvollziehbar, weshalb hier und da die Stimmung kippt.

Das einfachste wäre zu kündigen und Bürgergeld beziehen, geht man jedem Ärger aus dem Weg, wahnsinn echt.

C
celestro

25.04.2023 um 21:29 Uhr

Warum sollte ich dem AG jede 14 Tage 1 Minute schenken? Wobei ich auch nicht glaube, das wir hier von 1 Minute reden. Ich muss ja von der Stempeluhr zum Büro ... mir den Ordner nehmen, das aufschreiben und wieder zurück.

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