W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsvertrag & Arbeitszeit

J
jobber.de
Jun 2020 bearbeitet

Hallo,

ich habe mich für einen Aushilfsjob auf 450€-Basis beworben und bin nun kurz davor den Arbeitsvertrag zu unterschreiben. In der Klausel bezüglich meiner Arbeitszeit wurde dieser Satz formuliert: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt bis zu 45 Stunden monatlich ohne die Berücksichtigung der Pausen." Meine Frage an euch lautet: Bedeutet der Zusatz "bis zu", dass ich laut Arbeitsvertrag Anspruch darauf habe genau 45 Stunden im Monat zu arbeiten? Wenn mich der Arbeitgeber weniger als 45 Stunden im Monat einsetzen sollte, habe ich dann einen Anspruch auf die restliche Vergütung für den jeweiligen Monat? Ich bitte um Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Jobber

48602

Community-Antworten (2)

F
Freeplay

15.06.2020 um 08:21 Uhr

Ich lese es so, dass du bis maximal 45 Stunden eingesetzt werden kannst, sollte es weniger sein, ist es auch in Ordnung, aber du bekommst dann natürlich kein Geld für die "fehlenden" Stunden bis zu den 45 Stunden. Würde dort stehen "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 45 Stunden", dann wäre es so, dass du jeden Monat 45 Stunden arbeitest und falls weniger, trotzdem dein Geld bekommen müsstest.

R
rsddbr

15.06.2020 um 15:33 Uhr

Hallo Freeplay,

du hast ein bisschen viel hineininterpretiert, denn wie die Bezahlung geregelt ist, geht aus dem im Eingangspost zitierten Satz nicht hervor.

Ihre Antwort