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Arbeitszeit Mitbestimmung und Dienstplan

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Rübezahl
Nov 2016 bearbeitet

Ein fröhliches Hallo,

also unsere Betriebstrat hat einem Dienstplan zugestimmt, der z.B. vorsieht das Kollege Fleisig am Freitag denn 13.13.2013 9 Stunden arbeitet. Nun wird die Schicht aber aus Betrieblichen Gründen nach 6 Stunden abgebrochen. Muss Kollege Fleisig die 9 Stunden bezahlt bekommen, auch wenn sein Arbeitgeber keine Arbeit mehr für Ihn hat und Ihn nach 6 Stunden Heim schickt?

Was meint Ihr?

Gruss Frank

7.585012

Community-Antworten (12)

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diealte

14.04.2009 um 14:51 Uhr

Hallo Frank,

warum wendest Du dich nicht an eueren BR??

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Rübezahl

14.04.2009 um 14:56 Uhr

Hallo

weil wir der Betriebsrat sind und es nicht wissen?

:-) noch fehlt uns dazu der Lehrgang.

Gruss Frank

DB
der BR

14.04.2009 um 15:10 Uhr

Nein, der AG muss es nicht bezahlen, er muss nur die tatsächlich geleistet Arbeit bezahlen auch wenn sie angeordnet wurde.

L
Laffo

14.04.2009 um 15:14 Uhr

@Rübezahl

Hat der AG Kollegen Fleißig aufgefordert,er solle die Arbeit einstellen & den Arbeitsort verlassen? Oder wurde Koll.Fleißig höflich gefragt ob er freiwillig nach Hause gehen möchte? Der Kollege muß bei noch nicht erfüllter Arbeitsleistung nicht nach Hause gehen.

Man nennt dies Annahmeverzug, nachzulesen im § 615 BGB.

R
Realist

14.04.2009 um 15:15 Uhr

Ich würde das so sehen:

Ein Anspruch auf Überstundenvergütung kann wohl nur dann bestehen, wenn die Überstunden auch geleistet wurden. Stunde 9 dürfte daher unter den Tisch fallen. Anders sieht es mit den Stunden 6-8 aus; hier könnte der Arbeitgeber im Annahmeverzug sein. Könnte....denn möglicherweise gibt es ja bei euch (tarifliche) Zeitkonten mit Plus- und Minussalden.

Die Angaben reichen daher nicht aus, um die Frage zu beantworten.

R
Rübezahl

14.04.2009 um 15:21 Uhr

Hallo die Frage die sich mir auftut ist doch die, darf der AG dem zugestimmten Dienstplan einfach ändern? Dabei geht es nicht um Überstunden, sagen wir Kollege Fleisig sollte 8 Stunden arbeiten, so stand es im Dienstplan, sie sind aber nach 6 Stunden fertig und der AG schickt ihn nach hause.

Gruß Frank

L
Laffo

14.04.2009 um 15:27 Uhr

Kollege Fleißig hat Anspruch auf volle Bezahlung. Der AG hat sein Direktionsrecht nach § 106 GewO mit Genehmigung des Dienstplanes durch den BR verwirkt.Um den Dienstplan ändern zu wollen müßte der AG das Einverständnis seines Vertragspartners( den AN) einholen.Umgekehrt genauso! Ergo kann der AN sich auf die Erfüllung des Dienstplanes berufen. Kann der Vertragspartner(der AG) dies nicht erfüllen, so ist dies sein unternehmerisches Risiko. Kann der AG seinem AN keine adäquate Arbeit anbieten, so befindet sich der AG im Annahmeverzug-> § 615 BGB.

L
Laffo

14.04.2009 um 15:29 Uhr

Weiterhin besteht ein MBR des BR. § 87 Abs.1 S. 3 BetrVG

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Rübezahl

14.04.2009 um 15:31 Uhr

Hallo wow! Super!!!!

Danke für die Antwort die hillft uns sehr weiter!!!

Ich wünsche allen eine Sonnige Woche!

Mit besten Rübezahl grüßen :-)

D
diealte

14.04.2009 um 16:06 Uhr

Ja, der AG muss die angeordnete (lt. Dienstplan) Arbeitszeit bezahlen. Er gerät hier in den Abnahmeverzug "§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=B%FCrgerliches+Gesetzbuch+%28BGB%29#615VergtungbeiAnnahmeverzugundbeiBetriebsrisiko

Der AN muss nur seine Arbeitskraft anbieten.

Holt euch notfalls fachliche Beratung ins BR-Gremium.

Aber das es sich um Induvidualrecht handelt, müssen die AN sich notfalls das Gehalt selbst einklagen. Wohl dem der hier als Mitglied der Gewerkschaft Rechtsschutz hat.

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Realist

14.04.2009 um 19:07 Uhr

"Holt euch notfalls fachliche Beratung ins BR-Gremium."

wozu sollte das gut sein, wenn es sich um indivualrechtliche Ansprüche handelt? Diese Aussage ist Unfug...... und es sei noch mal AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen, dass vorab zu prüfen ist, ob es ggf. ZEITKONTEN gibt.

P
pirat

14.04.2009 um 20:36 Uhr

@diealte, Laffo, kann Euch nur zustimmen!

@Realist, naja, so ganz realistisch ist Deine markige Aussage: "wozu sollte das gut sein, wenn es sich um indivualrechtliche Ansprüche handelt? Diese Aussage ist Unfug...... " auch wieder nicht! Ich halte es da eher mit unserem Bundespräsident: "Der einzig wahre Realist ist der Visionär" 1,. kann man, als BR, sich kostengünstig Rat bei seiner GEW holen! 2., Wissen hat noch nie geschadet! 3., damit man Individuen, induvidualrechtlich beraten kann! 4., hat unsere verehrte Alte darauf speziell hingewiesen! 5., bin ich kein Freund von "Palisaden-Mentalität"!

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