Unsere Geschäftsstelle ist auf Anweisung unseres Geschäftsführers geschlossen, bis durch eine Analyse bestätigt wurde, ob sich gefährliche bzw. gesundheitsschädliche Stäube in unseren Büroräumen befinden oder nicht. Darf diese Wartezeit (bislang 1 Woche) einfach als Urlaub verbucht werden???