Erstellt am 22.06.2005 um 12:57 Uhr von viktor
Nein - der Urlaub dient der Erholung und nicht dem Ausgleich des Betriebsrisikos des Unternehmers.
Was macht der denn, wenn wirklich derartige Stoffe gefunden werden ? Dauerurlaub?
Gibt es einen Betriebsrat? Die Frage ob vielleicht ein Kompromiss in Form eines Urlaubsplans möglich ist, wäre auf jedem Fall mitbestimmungspflichtig und die "Anordnung" von Urlaub sowieso