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Brandschutzgefahr wegen Handy?

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markus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr, hätte zwei Fragen die ich leider im Netz nicht beantwortet bekomme. Zum 1. ist in unseren Betrieb das mitführen von privaten Handys verboten worden, jedoch nicht wegen privaten telefonieren, sondern wegen Brandschutz! kann das sein? ist doch nur ein Akku-gerät. Wenn das Laden verboten wird ist das für mich OK, aber mitführen? und zum 2. sollte oder müsste ein Betrieb nicht immer Getränke oder einen Getränkeautomaten zur Verfügung stellen? (Betrieb hat ca.40 Mitarbeiter)

Danke für Eure Antworten Markus

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Community-Antworten (4)

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ridgeback

08.11.2009 um 18:31 Uhr

Markus, zu 1.) Kann er. Die Begründung möchte ich besser nicht kommentieren. Gibt es einen BR ?? zu 2.) Es besteht keine Verpflichtung.

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markus

08.11.2009 um 19:01 Uhr

Danke für die schnelle Beantwortung.

lt. meinen Abteilungsleiter gibt es einen doch keiner kennt Ihn, und keiner hat einen gewählt.

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ridgeback

08.11.2009 um 19:09 Uhr

....manchmal läßt man von AG-Seite verlauten, ja wir haben einen BR, dass ist dann der sogenannte Phantombetriebsrat mit dem Vorsitzenden Fantomas. Dann versuch diesen mal aufzuspüren, sollte es ihn dann nicht geben liegt es an Dir einen ins Leben zu rufen.

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rainerw

08.11.2009 um 19:10 Uhr

Dann lass Dir mal den Namen geben. Dann kann man ja mal schauen ob es Wahlunterlagen gibt von der letzten Wahl. Dies aber kannst nicht Du machen sodern der GEW. Wennn sie das mitführen von Handys beanstanden, wie sieht das den dann mit den Schichtleitern und dann aufwärts aus; haben die Diensthangys? Wenn ja kann hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

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