Brandschutzgefahr wegen Handy?
Hallo Ihr, hätte zwei Fragen die ich leider im Netz nicht beantwortet bekomme. Zum 1. ist in unseren Betrieb das mitführen von privaten Handys verboten worden, jedoch nicht wegen privaten telefonieren, sondern wegen Brandschutz! kann das sein? ist doch nur ein Akku-gerät. Wenn das Laden verboten wird ist das für mich OK, aber mitführen? und zum 2. sollte oder müsste ein Betrieb nicht immer Getränke oder einen Getränkeautomaten zur Verfügung stellen? (Betrieb hat ca.40 Mitarbeiter)
Danke für Eure Antworten Markus
Community-Antworten (4)
08.11.2009 um 18:31 Uhr
Markus, zu 1.) Kann er. Die Begründung möchte ich besser nicht kommentieren. Gibt es einen BR ?? zu 2.) Es besteht keine Verpflichtung.
08.11.2009 um 19:01 Uhr
Danke für die schnelle Beantwortung.
lt. meinen Abteilungsleiter gibt es einen doch keiner kennt Ihn, und keiner hat einen gewählt.
08.11.2009 um 19:09 Uhr
....manchmal läßt man von AG-Seite verlauten, ja wir haben einen BR, dass ist dann der sogenannte Phantombetriebsrat mit dem Vorsitzenden Fantomas. Dann versuch diesen mal aufzuspüren, sollte es ihn dann nicht geben liegt es an Dir einen ins Leben zu rufen.
08.11.2009 um 19:10 Uhr
Dann lass Dir mal den Namen geben. Dann kann man ja mal schauen ob es Wahlunterlagen gibt von der letzten Wahl. Dies aber kannst nicht Du machen sodern der GEW. Wennn sie das mitführen von Handys beanstanden, wie sieht das den dann mit den Schichtleitern und dann aufwärts aus; haben die Diensthangys? Wenn ja kann hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
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