Hallo zusammmen.
Da wir ein 3-Schicht System haben, haben wir unsere Sitzung auf 14:00 gelegt. Problem ist jetzt der Umfang der Arbeitsbefreiung vor und nach der Sitzung (Nachtschicht bis zur BR-Sitzung-BR-Sitzung bis zur nächsten Nachtschicht)
Lt. BtrVG §37 wird immer nur von der Einhaltung der Ruhezeit vor der Sitzung gesprochen.
(Auch Versicherungstechnisch, 11 Std.) Wie sieht es allerdings mit dem Zeitpunkt nach der BR-Sitzung aus ? (BR-Sitzung ca. 3Std.)
Muß aus Versicherungsgründen auch wieder die Zeit von 11 STd. eingehalten werden?
Wenn ich das BetrVg richtig interpretiere ist es eine "Ermessensfrage im Auge des Betrachters".
Diese Auskunft ist aber leider zu schwammig.
Kann mir da bitte jemand helfen?
Diese Diskussion wird zur Zeit heftig mit dem AG diskutiert...

Danke im Vorraus