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Ruhezeit vor/nach Betriebsratsitzung

R
Reiti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammmen. Da wir ein 3-Schicht System haben, haben wir unsere Sitzung auf 14:00 gelegt. Problem ist jetzt der Umfang der Arbeitsbefreiung vor und nach der Sitzung (Nachtschicht bis zur BR-Sitzung-BR-Sitzung bis zur nächsten Nachtschicht) Lt. BtrVG §37 wird immer nur von der Einhaltung der Ruhezeit vor der Sitzung gesprochen. (Auch Versicherungstechnisch, 11 Std.) Wie sieht es allerdings mit dem Zeitpunkt nach der BR-Sitzung aus ? (BR-Sitzung ca. 3Std.) Muß aus Versicherungsgründen auch wieder die Zeit von 11 STd. eingehalten werden? Wenn ich das BetrVg richtig interpretiere ist es eine "Ermessensfrage im Auge des Betrachters". Diese Auskunft ist aber leider zu schwammig. Kann mir da bitte jemand helfen? Diese Diskussion wird zur Zeit heftig mit dem AG diskutiert...

Danke im Vorraus

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Community-Antworten (2)

N
nidis

18.05.2005 um 12:13 Uhr

Hallo Reiti! Die Betriebsratsarbeit gilt als Arbeitszeit d.h. ihr müßt sowohl vor der BR Sitzung als auch nach der BR Sitzung die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Wenn euer BR Mitglied z.B. um 06.00 Uhr morgens aus der Nacht kommt und seine tägliche Höchstarbeitszeit "voll" ist, kann er nicht um 14.00 Uhr zur BR Sitzung gehen da keine 11 Std. Ruhezeit. Wenn das BR Mitglied von z.B. 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr BR Sitzung macht und danach in die Schicht geht müßt ihr darauf achten ob die gesetzl. Höchstarbeitszeit eingehalten wird (was bei Schicht meist ein Problem ist). Wir haben auch ein BR Mitglied das in einem Schichtbetrieb arbeitet. Nach schweren Diskussionen mit dem AG haben wir jetzt die Regelung dass das BR Mitglied an den Tagen von BR Sitzungen immer im Tagdienst ist denn der AG hat dafür zu Sorgen dass das BR Mitglied a) zur BR Sitzung kann da das BR Mitglied Anspruch darauf hat und b) die Mitarbeiter/ innen die gesetzl. Arbeitszeiten einhalten.

BR
Bernd Rosenberg

18.05.2005 um 14:41 Uhr

"Muß aus Versicherungsgründen auch wieder die Zeit von 11 STd. eingehalten werden?"

Was sollen das denn für "Versicherungsgründe" sein?

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