Erstellt am 04.11.2012 um 14:42 Uhr von rechtbekommen
Zu Hause koennte es Probleme mit der Vertraulichkeit und Nichtoeffentlichkeit geben. Auch der AG koennte berechtigte Bedenken haben, dass Betriebsinterna und Daten den AN Unberechtigten zur Kenntnis gelangen. Der AG muss dem BR geeignete Raeumlichkeiten stellen. Wenn als ein Raum belegt, dann einen anderen. Die Firma derften ja aus mehr als einem Raum bestehen.
Erstellt am 04.11.2012 um 17:44 Uhr von gironimo
Ausdrücklich verboten wäre es nicht; aber natürlich spielen die Dinge, die "rechtbekommen" genannt hat eine große Rolle. In erster Linie, dass BR-Arbeit nun mal im Betrieb stattfindet.
Ihr solltet mit dem AG klären, wie die Sitzungen zuverlässig möglich sind und welche Räume hierzu zur Verfügung stehen. "Der Raum war belegt .... Sitzung abgesagt" sollte also das letzte Mal passiert sein.
Erstellt am 05.11.2012 um 16:55 Uhr von Laffo
..geht doch das nächste mal zu Cheffe & fragt ihn ganz höflich, ob er was dagegen hätte in seinem Büro die Sitzung abzuhalten, da er nicht dafür Sorge tragen kann, dass ihr eure BR Sitzungen abhalten könnt. & in dem Zusammenhang ihn doch bitten, wenn ihr in seinem Büro die Sitzung abhaltet, den Raum zu verlassen, da eine BR-Sitzung ja nicht öffentlich ist...
Kleiner dezenter Hinweis zur Behinderung von BR-Arbeit könnt ihr ja auch noch erwähnen!..& das diese Behinderung Konsequenzen nachsichziehen könnte!