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Betriebsratsitzung - Ersatzmitglied

S
Sonne
Jan 2018 bearbeitet

Zu einer Sondersitzung des Betriebsrates hat unser Vorsitzender ein Ersatzmitglied aus seiner Liste eingeladen, obwohl aus der Liste wo ein BR-Mitglied fehlte ein Ersatzmitglied zur Verfügung stand. Ist das rechtlich korrekt?

2.74404

Community-Antworten (4)

S
sh_9260

08.06.2006 um 23:44 Uhr

Nein ! Ausser die Geschlechterminderheitenquote hat zugeschlagen.

S
Sonne

08.06.2006 um 23:52 Uhr

Nein hat sie nicht, beides Frauen, angeblich sollte es nach dem Gesetz möglich sein. Welche Konsequenz hat das, schriftliche Beschwerde?

S
sh_9260

09.06.2006 um 00:09 Uhr

BetrVG § 25 Ersatzmitglieder

(2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. Ist das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen.

Ist eindeutig , Ersatzmitglied aus der gleichen Liste ! Ich würde spätestens in der nächsten Sitzung den BRV auf die Rechtslage aufmerksam machen und dies protokolieren lassen. Hält er sich nicht daran musst du wohl das Arbeitsgericht bemühen.

H
Hirnixxl

09.06.2006 um 00:10 Uhr

Das erhebliche Konsequenzen. Der BR ist handlungsunfähig wenn nicht die richtigen Ersatzmitglieder geladen sind. Das heiß: sämtliche Beschlüsse sind unwirksam.

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