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Betriebsratsitzung

S
Schnixxe
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen.

Ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit einen BR von 3 Mitgliedern (ich selber bin einfaches Mitglied).

Gegründet wurde der BR letztes Jahr im April. Seit dem ist weder eine Betriebsversammlung, noch eine zweite Betriebsratssitzung (die Erste war im September letzten Jahres) statt gefunden.

Bei Anfragen beim BR-Vorsitzenden komme ich auch nicht weiter, um eine BR-Sitzung in die Wege zu leiten. Nun hat der Stellvertr. Vorsitzende beim Vorsitzenden eine Schriftliche Bitte um eine Zeitnahe BR-Sitzung eingereicht (Eingereicht am 11.01., mit allen zu besprechenden Themen). Am 18.01. kam der Stellvert. Vorsitzende dann auf mich zu, da es immer noch keine Antwort vom Vorsitzenden gab. Wir 2 haben eine BR Sitzung für denn 22.01. (Ausweichtermin 23.01.) angedacht und den BR Vorsitzenden darüber in Kenntnis gesetzt. Leider ist der Vorsitzende nicht in Aktion getreten, hat keine Einladung verfasst etc. pp. Ich selber habe dann am 22.01. über den Tag eine Auflistung der Tagesordnungspunkte als "Vorbereitung" bzw. "Vorarbeit" für den BR-Vorsitzenden angefertigt und ihm diese am Nachmittag ausgehändigt.

Abends um 23:00 Uhr kam dann eine Nachricht vom Vorsitzenden, dass "aufgrund Gesetzeswidriger Vorgehensweise (Nicht rechtzeitiger Mitteilung der Sitzung und nicht beantragte Tagesordnung beim Vorsitzenden, und nicht rechtzeitige, ordnungsgemäße Möglichkeit der Information des Arbeitgebers)" er sich gezwungen sieht, die BR Sitzung zu stornieren.

Was kann man in so einem Falle machen? Ist dies schon ein "grober" Pflichtverstoß? Wenn ja, für Wen? Nur für den BR-Vorsitzenden, da er keine Sitzungen einberufen hat oder hängen jetzt alle Mitglieder mit drin?

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Community-Antworten (4)

V
Vivaldi

23.01.2018 um 13:55 Uhr

Eine Pflichtverletzung sehe ich in Eurem Fall eher beim BR Vorsitzenden. Lt. BetrVG §§ 42ff muss z.B. einmal pro Quartal eine Betriebsversammlung statt finden, die der BR Vorsitzende zu leiten hat. Ich würde mich mit dieser Angelegenheit an Euren zuständigen Gewerkschaftsekretär bzw. an die Rechtsabteilung der Gewerkschaft wenden. Evtl. auch einen Arbeitsanwalt einschalten (Vorsicht - Kosten!!) Auch in Anbetracht der Tatsache, dass BR Wahlen anstehen müsst Ihr als BR aktiv werden, einen Wahlvorstand bestellen etc. Vielleicht wäre es sinnvoll, den BR Vorsitzenden schriftlich mit TOP aufzufordern, bis ...(Frist setzen - vielleicht eine Woche) eine BR Sitzung einzuberufen! Normalerweise behindern AG die BR Arbeit. Das dies der BR Vorsitzende selber tut ist mal was Neues! Viel Erfolg

P
paula

23.01.2018 um 15:40 Uhr

das keine Betriebsversammlung stattfindet ist ein Vergehen des BR insgesamt. Da ist nicht nur der Vorsitzende schuld.

§ 29 Abs. 3 BetrVG gibt dir Handlungsoptionen bezüglich der Sitzungen

M
Moreno

23.01.2018 um 16:22 Uhr

Ganz schnell den BRV abwählen!

K
krambambuli

23.01.2018 um 17:35 Uhr

Und zur Sitzung MUSS der BRV einladen, wenn ein Viertel der BR - Mitglieder (also du) dies verlangen.

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