Guten morgen.

Ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit einen BR von 3 Mitgliedern (ich selber bin einfaches Mitglied).

Gegründet wurde der BR letztes Jahr im April. Seit dem ist weder eine Betriebsversammlung, noch eine zweite Betriebsratssitzung (die Erste war im September letzten Jahres) statt gefunden.

Bei Anfragen beim BR-Vorsitzenden komme ich auch nicht weiter, um eine BR-Sitzung in die Wege zu leiten.
Nun hat der Stellvertr. Vorsitzende beim Vorsitzenden eine Schriftliche Bitte um eine Zeitnahe BR-Sitzung eingereicht (Eingereicht am 11.01., mit allen zu besprechenden Themen). Am 18.01. kam der Stellvert. Vorsitzende dann auf mich zu, da es immer noch keine Antwort vom Vorsitzenden gab. Wir 2 haben eine BR Sitzung für denn 22.01. (Ausweichtermin 23.01.) angedacht und den BR Vorsitzenden darüber in Kenntnis gesetzt.
Leider ist der Vorsitzende nicht in Aktion getreten, hat keine Einladung verfasst etc. pp.
Ich selber habe dann am 22.01. über den Tag eine Auflistung der Tagesordnungspunkte als "Vorbereitung" bzw. "Vorarbeit" für den BR-Vorsitzenden angefertigt und ihm diese am Nachmittag ausgehändigt.

Abends um 23:00 Uhr kam dann eine Nachricht vom Vorsitzenden, dass "aufgrund Gesetzeswidriger Vorgehensweise (Nicht rechtzeitiger Mitteilung der Sitzung und nicht beantragte Tagesordnung beim Vorsitzenden, und nicht rechtzeitige, ordnungsgemäße Möglichkeit der Information des Arbeitgebers)" er sich gezwungen sieht, die BR Sitzung zu stornieren.

Was kann man in so einem Falle machen?
Ist dies schon ein "grober" Pflichtverstoß? Wenn ja, für Wen? Nur für den BR-Vorsitzenden, da er keine Sitzungen einberufen hat oder hängen jetzt alle Mitglieder mit drin?