Darf der AG bei angemeldeter KA Überstunden ausbezahlen und trotzdem Kurzarbeit berechnen. z.B.
1 Tag Kurzarbeit = 8Std
1 Tag 10 Std = 2 Überstd
Abrechnung =8Std Kurzarbeit
2 Std Mehrarbeitauszahlung
Muß der AG nicht die Überstd gegen Kurzarbeit gegenrechnen? Dies ist nur ein Beispiel inder Regel geht es hier um bis zu 25 Überstd (SamstagSonntag)und 3 Tagen Kurzarbeit.