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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der AG Überstunden zum 31.12 streichen?

B
beschlaege
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, wir sind ein Großhandel mit ca. 200 Mitarbeitern. Geschätzte 35% der Mitarbeiter haben in ihrem Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung, dass jeden Monat 10 Überstunden geleistet werden müssen, welche bis zum darauffolgenden Monatsende abgefeiert werden dürfen (so wurde es in unserer letzten Betriebsratssitzung offiziell besprochen). Jetzt das Problem: Durch unseren Personalsachbearbeiter haben wir erfahren das unser Arbeitgeber die kompletten Überstunden der 35% Mitarbeiter zum 31.12 streichen will (welche über das Jahr zusätzlich geleistet wurden). Die restlichen 65% der Mitarbeiter (welche keine 10 Überstundenreglung haben) bekommen die Überstunden NICHT gestrichen. Frage: Ist das überhaupt Rechtens das ein Teil der Mitarbeiter die Stunden gestrichen bekommt und der andere Teil nicht? Im Arbeitsvertrag ist NICHTS vermerkt. Dürfen Überstunden überhaupt gestrichen werden???

Danke !!!

3.01208

Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

20.10.2016 um 13:23 Uhr

Man müsste schon die genaue Regelung kennen um etwas dazu dagen zu können.

Grundsätzlich ist es nicht verboten mit Arbeitnehmern unterschiedliche Regelungen zu treffen.

B
beschlaege

20.10.2016 um 13:41 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht ja KEINE Überstundenreglung. Die letzten Jahre wurden die Überstunden immer am Jahresende übertragen. Von der Geschäftsführung gab es keine bekannte Reglung. Dürfen denn die Überstunden einfach gestrichen werden?

M
Moorhuhn

20.10.2016 um 13:48 Uhr

Grundsätzlich mal - ohne jede weitere Regelung - spricht §612 BGB gegen eine Streichung der Überstunden. Darüber hinaus das, was Pjöööng geschrieben hat. Und letztendlich sollte es idealerweise eine BV zu diesem Thema geben...

P
Pjöööng

20.10.2016 um 13:55 Uhr

Zitat (beschlaege): "Geschätzte 35% der Mitarbeiter haben in ihrem Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung, dass jeden Monat 10 Überstunden geleistet werden müssen, welche bis zum darauffolgenden Monatsende abgefeiert werden dürfen (so wurde es in unserer letzten Betriebsratssitzung offiziell besprochen)."

Zitat (beschlaege): "Im Arbeitsvertrag steht ja KEINE Überstundenreglung."

Aha!

Manche Beiträge sind mir einfach zu dumm um mich mit ihnen zu beschäftigen.

C
celestro

20.10.2016 um 14:02 Uhr

Wieso ? Wenn es eine Zusatzvereinbarung gibt, steht selbstredend dazu nichts im eigentlichen Arbeitsvertrag. Aber die Zusatzvereinbarung zählt jetzt quasi zum AV dazu.

Habt Ihr denn Eure Mitbestimmung ausgeübt ? Denn wenn 35% so eine Vereinbarung unterschrieben haben, ist man mMn recht schnell bei einer Kollektivregelung, bei der der BR zu beteiligen ist.

B
beschlaege

20.10.2016 um 14:12 Uhr

An Pjöööng:

Es besteht KEINE Überstundenreglung ZUM JAHRESENDE....quasi zum Jahresübertrag. Aber trotzdem Danke für die freundliche Antwort...

C
Challenger

20.10.2016 um 14:37 Uhr

Tach auch, in Ergänzung zu celestro : Ihr seid bei der Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG in der erzwingbaren Mitbestimmung, sofern eine gesetzliche, oder tarifliche Regelung nicht besteht.Hierbei kommt es bei Überstunden in der Regel nicht darauf an,welche vertraglichen Vereinbarungen zu Überstunden mit einzelnen Mitarbeitern getroffen wurden. Kollektivrecht hat Vorrang vor Individualrecht

G
gironimo

20.10.2016 um 14:55 Uhr

Nun habt Ihr es ja nur gehört.......

Will es der AG tatsächlich? Nachfragen.

Wenn ja hilft nur, dass der BR keiner Mehrarbeit mehr zustimmt.

Abgesehen von den ohnehin zweifelhaften Regelungen im Vertrag. Vielleicht holt Ihr Euch mal die Gewerkschaft ins Haus.

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