Erstellt am 21.10.2022 um 09:37 Uhr von IlkaB
Mehrarbeit anordnen kann der Arbeitgeber auch, wenn es keiner freiwillig machen will und dann geht er hin und sagt: Du, du und du, ihr kommt morgen. Ja, er kann sich unter den Freiwilligen welche aussuchen. Wenn das häufiger vorkommt, solltet ihr darauf achten, dass nicht immer die selben Personen ausgewählt werden, sondern alle mal dran kommen.
Erstellt am 21.10.2022 um 09:48 Uhr von Enigmathika
Ja, das darf er. Wie würdest Du es sonst machen wollen?
Der Arbeitgeber braucht drei Leute, aber es melden sich zehn Freiwillige. Es wäre wohl unsinnig, dann alle zehn arbeiten zu lassen.
Wenn so etwas öfter vorkommt, könntet Ihr dazu eine Betriebsvereinbarung abschließen.
Erstellt am 21.10.2022 um 09:59 Uhr von Dummerhund
Ich würde hier auch eine BV abschließen mit Ampelkonto. Die Plus und Minusstunden jeweils fest verankern. So kommen dann alle mal an die Reihe.
Erstellt am 21.10.2022 um 16:05 Uhr von Catweazle
Den Gesetzestext findest du in § 87 BetrVG. Wenn der Arbeitgeber nicht verhandlungsbeteit ist kann der BR die Überstunden ohne Begründung ablehnen.
Erstellt am 24.10.2022 um 08:39 Uhr von GabrielBischoff
Das fällt ihm ja früh ein. Wahrscheinlich ist die Sache ja jetzt eh schon durch, aber es kommt drauf an ob ihr einen Erziehungseffekt erzielen wollt. Erstmal bitte zeitig einreichen damit die Maßnahme geprüft werden kann.
Eure Aufgabe besteht hier in der grundsätzlichen Prüfung ob die Mehrarbeit notwendig ist und wie du Auswahl zustandegekommen ist. Warum gerade die? Verpasst hier jemand die Gelegenheit sein Minuskonto auszugleichen? Hat jemand schon hunderte von Überstunden und muss vor seinem Eifer beschützt werden? Etc.