Erstellt am 25.04.2018 um 16:30 Uhr von Pjöööng
War dies tatsächlich der BR, oder war es ein Betriebsratsmitglied?
Was für einen Sachverhalt gibt es denn da noch aufzuklären? Die Eintragung ist korrigiert und fertig!
Wie man mit "so einem BR" umgeht? Wie immer: Beim nächsten Male einen "besseren" wählen.
Erstellt am 25.04.2018 um 16:33 Uhr von FCB1900
MA A weiß leider nicht wer das war. Lt. Mitteilung der GL, wurde nur geäßert der BR. Kann schon sein, dass es ein einzelnes BR Mitgleid war. MA A würde um den Sachverhalt zu klären nun gerne vom BR wissen wer das war und was den BR zu einer solchen Aktion veranlasst. Die haben offensichtlich Ihre Aufgabe nicht verstanden. Da sind wir uns einig.
Hat MA A nun Möglichkeiten auf eine fundierte Auskunft vom BR zu bestehen?
Erstellt am 25.04.2018 um 17:06 Uhr von Pjöööng
Darauf bestehen kann er natürlich! Ich kann auch im Husumer Hauptbahnhof darauf bestehen dass sofort ein ICE nach Waren an der Müritz einfährt...
Hat er einen Anspruch auf diese Information? Mir fällt dazu keine Rechtsgrundlage ein.
Hätte er einen Anspruch, könnte er ihn dann durchsetzen? Dazu fällt mir auch nichts ein.
Erstellt am 25.04.2018 um 17:26 Uhr von FCB1900
Du willst quasi vermitteln, dass es völlig legitim ist, dass der BR oder ein BR Mitglied einen AN bei der GL verpetzt und das dann so ok ist? Ich kann MA A schon verstehen, dass er den Sachverhalt geklärt haben möchte und wissen will was einen BR zu einer solchen Aktion veranlasst. Schließlich ist der BR immer noch eine Vertretung der Arbeitnehmer und kein Kontrollorgan des AG. So ein Verhalten seitens des BR geht in meinen Augen gar nicht.
Erstellt am 25.04.2018 um 17:27 Uhr von celestro
"Du willst quasi vermitteln, dass es völlig legitim ist, dass der BR oder ein BR Mitglied einen AN bei der GL verpetzt und das dann so ok ist?"
Erm ... Nein.
Erstellt am 25.04.2018 um 17:32 Uhr von FCB1900
@ celestro: was kann MA A denn deiner Meinung nach nun tun um den Sachverhalt aufzuklären? Wie gesagt, er hat den BR zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der BR verweigert diese Auskunft allerdings
Erstellt am 25.04.2018 um 21:52 Uhr von ganther
Es gibt halt einen Unterschied was rechtlich möglich ist und was vielleicht deinem Gerechtigkeitsgefühl entspricht. Finde es auch nicht gut was der br gemacht hat sehe aber auch keinen Rechtsanspruch
Erstellt am 26.04.2018 um 12:12 Uhr von rako1966
Witzigerweise reden hier alle um das eigentliche Problem rum...
"Lt. Mitteilung der GL, wurde nur geäußert der BR"
Auf dem BR wird rumgeritten, aber auf der GL natürlich nicht. Ich bin mir 99% sicher, dass
a) die Beschwerde nicht vom BR stammt, sondern von einem Mitarbeiter der das Auto wollte und rein zufälligerweise BRM ist (aber wenn sich ein solcher beschwert, tut er das natürlich grundsätzlich als BR d.h. als Vertreter des Gremiums und mit der schieren Absicht den Kollegen bei der GF anzuschwärzen, nicht etwa deshalb weil das nicht frei gemeldete Auto ihn in seiner Arbeit behindert hat und er DAS dem Vorgesetzten melden MUSSTE)
b) die Beschwerde nicht bei der GL selbst abgegeben wurde, sondern wahrscheinlich bei seinem Vorgesetzten, der das dann (evtl. über noch mehrere Stufen) an die GL gemeldet hat, wahrscheinlich ohne Kenntnis des AN (BRM)
c) der BR (als Gremium) deshalb wahrscheinlich gar nichts zu der Sache sagen kann, weil er gar nichts darüber weiß (und das betroffene BRM vielleicht gar nicht erkennt, das er gemeint ist weil er vielleicht nicht mal weiß, wer das Auto nicht zurückgemeldet hat - oder der BRV über den ganzen Hintergrund gar nicht informiert ist und deshalb gar nicht auf die Idee kommt, dass hier von einer Beschwerde eines BRM an seinen Vorgesetzten die Rede ist)
Warum fragt niemand diejenigen, die da behaupten, dass der BR sich beschwert hat? Die müssen doch sagen können, von welcher Person diese Beschwerde kommt. Dann bitte einfach den fragen! Und falls die GL die Person nicht benennen kann, wie soll sie dann behaupten können, es wäre der BR gewesen? Ist der BR bei Euch eine juristische Person ohne menschlichen Vertreter, oder wie?
Und ja, der BR könnte als angegriffener durchaus diese Fragekette durchführen. Aber warum sollte er, wenn er sich keiner Schuld bewusst ist?