Sind BR-Aushänge von der GL zu genehmigen?
Unser Gremium hatte in letzter Zeit einige Aushänge veröffentlicht. Nun kam ein Schreiben der GL in dem diese anmahnt diese Aushänge wären nicht genehmigt und somit sofort weider zu entfernen. Der BR hat doch gegenüber der Belegschaft auch die Informationspflicht oder liege ich hier falsch? Wer kann uns hier einen Tip geben wie wir der GL antworten sollen.
Community-Antworten (8)
26.07.2017 um 18:38 Uhr
kommt (auch) drauf an, wo die Aushänge hängen...
26.07.2017 um 18:46 Uhr
Die Aushänge sind im BR_Schaukasten.
26.07.2017 um 18:47 Uhr
Das ist natürlich "euer" Bereich, den ihr alleine zu verantworten hat. Da kann er höchstens die Abnahme verlangen, wenn triftige Gründe dafür sprechen.
26.07.2017 um 18:55 Uhr
OK danke, es waren nur allgemeine Informationen zu geplanten Umbauarbeiten der Sozialräume in verschiedenen Abteilungen.
26.07.2017 um 19:50 Uhr
Was ihr antworten sollt? Nichts - Aushang hängen lassen.
Wenn der AG nachhakt, fragt ihr den AG nach seiner Rechtsquelle. (Er hat keine ).
27.07.2017 um 10:47 Uhr
Kommt natürlich immer auch darauf an, was ihr da hingehängt habt. Es gibt natürlich Sachen/ Informationen die der BR bekommt, die nicht in einen öffentlichen Aushang gehören.
Ich rate immer dazu, den AG einfach mal zu fragen, auf welcher Rechtsbasis er dies verlangt. Er will was, dann soll er auch liefern.
27.07.2017 um 11:18 Uhr
Generell gilt erst einmal: Ihr habt gegenüber der Belegschaft eine Informationspflicht. Das, was ihr an euer Schwarzes Brett hängt, unterliegt keineswegs Genehmigungspflicht des AG.
Um deine Frage aber beantworten zu können, müsste man natürlich wissen, was dort ausgehängt werden soll. Ich verstehe sie so, dass es bei diesem Aushang um etwas Spezielles geht und einmalige Angelegenheit ist.
Oder fragt ihr den AG etwa jedes Mal, bevor ihr einen Aushang platziert?
27.07.2017 um 11:24 Uhr
...das hört sich ja für mich fast so an als würdet ihr bei der Firma Türkei arbeiten und euer Chef ist Erdogan ich weiß, etwas offtopic
Der AG hat keine Aushänge zu genehmigen, auch für den BR gilt die Meinungsfreiheit, die er auch kund tun darf: https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Betriebsrat_Meinungsfreiheit_vorrangig_LAG-Schleswig-Holstein_3%20TaBVGa2-09.html
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