Erstellt am 26.07.2017 um 16:38 Uhr von Pickel
kommt (auch) drauf an, wo die Aushänge hängen...
Erstellt am 26.07.2017 um 16:46 Uhr von ansiei
Die Aushänge sind im BR_Schaukasten.
Erstellt am 26.07.2017 um 16:47 Uhr von Pickel
Das ist natürlich "euer" Bereich, den ihr alleine zu verantworten hat.
Da kann er höchstens die Abnahme verlangen, wenn triftige Gründe dafür sprechen.
Erstellt am 26.07.2017 um 17:50 Uhr von gironimo
Was ihr antworten sollt?
Nichts - Aushang hängen lassen.
Wenn der AG nachhakt, fragt ihr den AG nach seiner Rechtsquelle. (Er hat keine ).
Erstellt am 27.07.2017 um 08:47 Uhr von stehipp
Kommt natürlich immer auch darauf an, was ihr da hingehängt habt. Es gibt natürlich Sachen/ Informationen die der BR bekommt, die nicht in einen öffentlichen Aushang gehören.
Ich rate immer dazu, den AG einfach mal zu fragen, auf welcher Rechtsbasis er dies verlangt. Er will was, dann soll er auch liefern.
Erstellt am 27.07.2017 um 09:18 Uhr von merkur
Generell gilt erst einmal: Ihr habt gegenüber der Belegschaft eine Informationspflicht. Das, was ihr an euer Schwarzes Brett hängt, unterliegt keineswegs Genehmigungspflicht des AG.
Um deine Frage aber beantworten zu können, müsste man natürlich wissen, was dort ausgehängt werden soll. Ich verstehe sie so, dass es bei diesem Aushang um etwas Spezielles geht und einmalige Angelegenheit ist.
Oder fragt ihr den AG etwa jedes Mal, bevor ihr einen Aushang platziert?
Erstellt am 27.07.2017 um 09:24 Uhr von BloodyBeginner
...das hört sich ja für mich fast so an als würdet ihr bei der Firma Türkei arbeiten und euer Chef ist Erdogan *ich weiß, etwas offtopic*
Der AG hat keine Aushänge zu genehmigen, auch für den BR gilt die Meinungsfreiheit, die er auch kund tun darf:
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Betriebsrat_Meinungsfreiheit_vorrangig_LAG-Schleswig-Holstein_3%20TaBVGa2-09.html