Erstellt am 20.08.2006 um 14:40 Uhr von Fayence
Hallo Paulus,
diese Thematik wurde kürzlich diskutiert. Gebe doch einmal 38517 im Suchfenster ein.
Davon abgesehen, ist ein BRV nicht Kraft einer GO sondern "Dank" § 26 Abs. 2 BetrVG üblicher Ansprechpartner für den Arbeitgeber!!
"Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter
berechtigt."
Erstellt am 21.08.2006 um 09:52 Uhr von Raziel
Ich würde der GL das auch klar machen, zusätzlich, als Zeuge aber sowieso immer ein zweites BR Mitglied mitnehmen. Machen wir auch so, das ist immer besser, 4 Ohren hören mehr als 2, wenn Cheffe mal wieder schnell spricht *g*
Erstellt am 21.08.2006 um 10:00 Uhr von Andreas
moin moin,
richtig !!! Da der BRV kraft Gesetz die Ansprechpartnerin ist, gilt alles, was NICHT dem BRV gegeben wurde als nicht zugestellt und es beginnen keinerlei Fristen zu laufen.
Hat die GL also kein Vertrauen zu Dir, kann sie trotzdem nicht an dir vorbei.
Als Entgegenkommen, damit eine Zusammenarbeit überhaupt klappt, solltet Ihr der GL einen festen Termin (Sprechzeit) vorschlagen, an der der BRV und eine weiter Person des Gremiums (oder alle) anwesend ist/sind. Damit sollten alle Probleme (wenn es an einer Person liegt) aus der Welt.
Darauf würde ich allerdings auch bestehen und deine KollegiInnen müssen künftig die Annahme aller Sachen schlicht ablehnen und auf Dich verweisen.
Viel Erfolg
Andreas
Erstellt am 21.08.2006 um 10:59 Uhr von Kölner
@Fayence
So ganz verkehrt verhält sich der AG aber auch nicht, wenn er dem Gremium Erklärungen abgibt!
Erstellt am 21.08.2006 um 12:29 Uhr von Fayence
Kölner,
macht er aber nicht... dem Gremium gegenüber Erklärungen abgeben!
"Dieser lehnt es aber ab mit mir zu reden und bezieht nur die beiden anderen Betriebsrätinnen ein."