Erstellt am 19.04.2018 um 21:11 Uhr von celestro
rechtlich wohl eher nicht.
Erstellt am 19.04.2018 um 21:33 Uhr von paula
ich würde empfehlen den Klarnamen hier rauszunehmen...
Ansonsten bin ich bei celestro. Ein AG ist nicht verpflichtet objektiv bei Einstellungen vorzugehen. Das Nasenprinzip ist durchaus zulässig
Erstellt am 19.04.2018 um 22:23 Uhr von vgrether
Danke! Name ist raus!
Auch wenn dem Hiring Manager entscheidende Fakten von dem Beisitzer bewusst verschwiegen wurden und man mir „Fehler“ angedichtet hat, die keine sind - damit die andere Kandidatin eine Vorteil hat? Der Hiring Manager ist nicht vor Ort, er arbeitet aus einem anderen Land und kam nur zu den Gesprächen.
Hab ich leider erst jetzt alles rausbekommen ...
Erstellt am 20.04.2018 um 12:49 Uhr von MaJoK
Tja alles ziemlich durcheinander.
Du kannst den Sachverhalt schriftlich darlegen und dir durch die anderen Manager einen entsprechenden positiven Leumund ausstellen lassen und dies dann deinem Chef einreichen/ zuschicken und dabei um ein persönliches Gespräch bitten. Zu dem Gespräch bitte nicht alleine gehen.
Wenn möglich alles ohne Emotionen schildern, auch wenn es schwer fällt.
Dann musst du dir vorher nur klar machen, was willst du erreichen und was machst du wenn es nicht klappt. Da kann dir leider niemand helfen dabei!
Erstellt am 20.04.2018 um 16:54 Uhr von rsddbr
"[..] ich möchte gerne Wissen, ob ich die Personalentscheidung meines Chefs anfechten kann [..]"
Ganz ehrlich? Mit welchem Zweck?! Wenn du es nicht gerade schaffst, dass dein Chef entlassen oder versetzt wird, hättest du sowieso nichts zu lachen. Er würde es dir jeden Tag deutlich machen, dass er dich nicht haben möchte.
Also wenn du es tatsächlich versuchen möchtest, dann so wie MaJoK geschrieben hat. Nur das schickst du dann nicht an deinen Chef, der dich ja abgelehnt hat, sondern an den Hiring Manager oder den Chef deines Chefs.
Ähm, was ist eigentlich der Unterschied zwischen "deinem Chef" und "deinem Ortsansässigen Manager"? Also du musst selbst mal bei euren Strukturen schauen, an wen du die Beschwerde dann richtest.
Erstellt am 20.04.2018 um 19:59 Uhr von vgrether
Vielen Dank für euer Feedback ... ich weiss ehrlich gesagt im Moment nicht, was ich machen soll und was nicht - war halt einfach ne fiese Nummer, die keiner Nachvollziehen kann. Ich lieb meinen Job und hab mir 3 Jahre echt den Arsch aufgerissen damit ich die Festanstellung bekomme und dann sowas ist halt einfach echt zu krass.
Das mit dem Ortsansässigen Manager ist nur bei der Arbeitnehmerüberlassung der Fall, wenn der „Chef / Teamlead“ nicht am gleichen Standort oder im gleichen Land sitzt, hier ist ein Kollege mit dem nächsthöheren Rang die zuständige Person und gibt Feedback an den Chef.
Wäre nach der Übernahme aber dann nicht mehr der Fall gewesen.