Erstellt am 18.03.2011 um 14:00 Uhr von Südmann
um was gehts den genau ?
normalerweise sind Abmahnungen an den BR lediglich Brotzeitunterlagen, die dann entsprechend entsorgt werden.................
wenn du auf deine Abmahnung anspielst, weil du aufgrund Krankschreibung an einer BR_Sitzung teilnehmen wolltest
aber des Betriebs verwiesen wurdest - siehe entsprechendem Threat.............
natürlich verbessert sich das Verhältnis zur GF kaum in si einem Fall
Zudem ist es völlig unnötig, eine solche Abmahnung gerichtlich anzufechten
Einfach abheften, das Ding
falls man mal ein Verfahren nach § 23, absatz 3 oder 119 BetrVG gg den AG anstrengen will
Erstellt am 18.03.2011 um 15:44 Uhr von rkoch
@ Suedmann
> ...siehe entsprechenden Threat
Der Dreckfuhler ist nett... Wo siehst Du eine Bedrohung? :*)
Was ein Buchstabe ausmachen kann.....
Erstellt am 19.03.2011 um 06:57 Uhr von Südmann
@ rkoch
es freut mich, daß meine Bätreige so aufmarksem gelesen werden ;-))
Erstellt am 19.03.2011 um 09:16 Uhr von wölfchen
. . . um mal wieder zum Thema zurück zu kommen:
Mir hat mal ein Gewerkschaftssekretär gesagt, dass ein BR, der während seiner Amtszeit nicht wenigstens einmal die Kündigung erhalten hat, kein guter BR ist. Ein Körnchen Wahrheit ist dran. Das soll nur untermauern, dass es kaum BR gibt, die nicht schon mal wenigstens eine Abmahnung erhalten haben. Ich hatte zeitweilig 4 kurz hintereinander. Nur: sie waren das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt waren.
Was tut man? Da gibt es keine generelle Verfahrensweise. Es gibt Arbeitgeber, die geben sich zufrieden, wenn sie ein oder zwei Abmahnungen erteilt haben. Damit ist ihr Rachegelüste befriedigt. Dann sollte man es auch dabei belassen, denn wenn man die rausklagt, suchen sie so lange, bis sie einen neuen Grund gefunden haben. Also sollte man ihnen (trotz dem Gefühl der ungerechten Behandlung) das Spielzeug nicht wegnehmen, sonst fangen sie an zu greinen.
Häufen sich hingegen die Spielchen, sollte man dann schon mal Einhalt gebieten, denn es soll Arbeitsrichter geben, die sich sagen: "ohne Feuer kein Rauch" und dann evtl. einer Kündigung in erster Instanz zustimmen. Den Ärger mit dem weiteren Instanzenweg (bedeuten ja auch Aufregung) kann man entgehen, wenn man beizeiten sagt: "Schluss mit Lustig, Du hast Dein Vergnügen gehabt, aber jetzt ist mal gut!"
Welche Situation bei Dir zutrifft, und wie Dein Arbeitgeber tickt musst Du schon selbst einschätzen . . .
Erstellt am 19.03.2011 um 16:07 Uhr von AntwortFrage
Das Abmahnungen in diesen Fällen spätestens bei Kündigungsschutzklagen durchfallen, keine Frage. Die Sache sieht aber anders aus, wenn die Abmahnungen, auch wenn diese nicht haltbar sind, dem BR oder auch ehemaligen BR im Wege stehen wenn sich dieser auf eine höher dotierte Stelle bewirbt. Bei uns z.B. ist es so, dass jede Bewerbung bei Seite gelegt wird, wo der Bewerber eine Abmanhnung in der Akte zu stehen hat. Somit schädigen solche Abmahnung zwar nicht rechtlich, jedoch im weiteren Fortkommen im Unternehmen. Deshalb sollten solche Abmahnungen auch rechtlich versucht werden aus den Akten zu bekommen ;)
Erstellt am 19.03.2011 um 20:37 Uhr von Kölner
@AntwortFrage
...aber selbst wenn man - wie in Eurem Fall - die Bewerbung erfolgreich aus einer Akte geklagt hätte, wette ich 1.000 Spekulatius-Euros, dass der-/diejenige dennoch nicht die ausgeschrieben Stelle erhält!
Erstellt am 20.03.2011 um 09:12 Uhr von wölfchen
. . . da sollte man sich also beizeiten entscheiden, ob man am beruflichen Aufstieg interessiert ist, oder an BR-Arbeit. Denn egal ob mit oder ohne Abmahnung - um einen beruflichen Aufstieg für aktive BRM zu verhindern findet sich aus Arbeitgebersicht immer eine Lösung, um dieses zu verhindern. Deswegen setze ich nochmal 1000 Spekulatius-Euronen mit dazu ;-) . . .
Aber - um AntwortFrage nicht gleich zu entmutigen- es gibt auch die Möglichkeit, wenn man bemerkt, dass ein paar Euronen in der Geldbörse (durch Aufstieg) besser sind, als sich ständig für die Kolleg/innen den Mund zu verbrennen: BR-Mandat niederlegen, zwei Jahre ganz platt machen, wie eine Flunder, damit man nicht bemerkt wird, dabei eine ordentliche Schleimspur hinterlassen und schon ist alles vergeben und vergessen ;-)
Erstellt am 20.03.2011 um 14:19 Uhr von AntwortFrage
@Kölner,
da haste die Wette aber verloren. Ich habe eine Abmahnung rausgeklagt, mich vier Wochen später auf eine höhere Stelle beworben und diese auch bekommen! Der Richter sagte nämlich, sollte ihm zu Ohren kommen das ich wegen der Klage benachteiligt werde, sehen wir uns ganz schnell wieder! Natürlich habe ich es nicht unterlassen, zwar unterschwellig, auf diesen Hinweis des Richters noch einmal hinzuweisen.
@wölfchen,
naja, dazu fällt mir jetzt nichts ernsthaftes ein, nur das Polemik hier wohl fehl am Platze ist!
Erstellt am 20.03.2011 um 16:56 Uhr von wölfchen
. . . oooch, als fehlplazierte Polemik würde ich das nicht betrachten, denn vieles an der BR-Arbeit ist tatsächlich eine Frage des "Klassen"standpunktes, auch wenn es manchmal verwässert erscheint. Und diese Erkenntnis stammt nicht unbedingt vom alten Karl Marx, sondern von dem Rechtsanwalt aus Tübingen, der unserem BR erst mal so richtig auf die Sprünge geholfen hat. Auch wenn es jetzt auf vielen Gebieten "In" ist, bei Bedarf die Seiten zu wechseln - es ist unschön und schadet dem Anliegen, wenn Arbeitnehmervertreter zu Arbeitnehmerverrätern werden. Deshalb sollte man sich schon vor der Kandidatur entscheiden, für was man steht. Das ist in diesem Zusammenhang eine ernst gemeinte Empfehlung eines immer noch engagierten BR . . .
P.S.: meine eigenen Erfahrungen und meine persönlichen Verhaltentipps (nach denen ursprünglich gefragt war) hatte ich übrigens schon weiter oben in Antwort 4 dargestellt.
Erstellt am 20.03.2011 um 17:49 Uhr von AntwortFrage
@wölfchen,
willst Du mit Deiner Aussage etwas sagen, dass BR die weiterkommen wollen - ohne Ansehen des BR Amtes - alles AN Verräter sind oder werden? Das glaube ich jetzt nicht! Es gibt, wie andere AN Bereiche auch, BR, die haben u.U. Familie oder wollen sich im Leben auch mal etwas größeres leisten und sind natürlich froh wenn Sie monatlich etwas mehr für die Arbeit bekommen. Desshalb aber dann gleich auf AN Verräter oder ähnliches zu formulieren halte ich für grotesk! Auch BR haben das Recht weiterzukommen, dazu darf aber nicht die BR Arbeit leiden oder nur noch halbherzig umgesetzt werden damit man weiterkommt. Ich denke eher das Du das meintest, denn mich stört das Allgemeinverbindliche in Deiner Aussage.