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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anfechtung Aufhebungsvertrag

S
Student-Köln
Jun 2020 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

ich bin am studieren, hatte im Gastronomie-Bereich ein befristeten Arbeitsvertrag von 01.02.2020 bis zum 30.06.2020 auf Minijob 450€/Basis. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Vergütung von 45 Stunden/Monat bei einer Stundenlohn in Höhe von 10€ vereinbart. Aufgrund Corona-Epidemie wurde ich ab Mitte März auch nicht beschäftigt und auch kein Lohn bekommen. Arbeitgeber hätte mir ein Lohn in Höhe ca. 1550€ bezahlen müssen. Letzte Woche hat mich die Personalleiterin ins Personalbüro zitiert und mir ein Aufhebungsvertrag zur unterschrift vorgelegt und mich massiv dazu gedrängt den Vertrag zu unterschreiben. Ich wollte nicht unterschreiben, Sie sagte das es kein Arbeit mehr gibt und dieser Weg so üblich sei. Aufhebungsvertrag beendet mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.2020. Mir war in dem Moment alles durcheinander. Habe das Ganze meinem Vater gezeigt, er sagte das man den Aufhebungsvertrag anfechten könnte. Daraufhin habe ich den Arbeitgeber schriftlich per Mail mitgeteilt und gemeldet das ich den Aufhebungsvertrag anfechte. Zugleich habe ich in dem Schreiben meine offene Lohnansprüche die der Arbeitgeber nicht bezahlt auch gemeldet. Leider hat der Arbeitgeber hierzu nicht reagiert. Habe leider keine Rechtsschutzversicherung und bin auch nicht bei der Gewerkschaft organisiert. Habe hier einige Fragen an Euch. Habe ich erfolg den Aufhebungsvertrag anzufechten und habe ich Chancen mein Lohn vom Arbeitgeber zu bekommen. Was könnte ich noch machen um meine Ansprüche zu bekommen.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

13.06.2020 um 19:20 Uhr

Für eine Anfechtung wird man einen guten Grund brauchen. Den sehe ich nicht, nur weil man ein bißchen gedränkt wird. Aber was willst Du überhaupt? Der Lohn steht Dir zu, Du musst ihn nur entsprechend einfordern. Schreib einen Brief mit Frist und schreib dazu, das Du im Weigerungsfall einen Anwalt einschalten wirst, den der AG dann auch noch bezahlen darf.

Anfechten ... dann würdest Du weiter dort arbeiten. Willst Du das wirklich?

C
Catweazle

13.06.2020 um 19:53 Uhr

Ich sehe es auch so, dass eine Anfechtung aussichtslos ist. Aber, jede Partei zahlt in der ersten Instanz den Anwalt selbst. Nach meiner Meinung braucht man für so eine Sache keinen Anwalt.

B
BRHamburg

14.06.2020 um 11:11 Uhr

In der ersten Instanz vom Arbeitsgericht brauchst du keinen Anwalt. Schick dem Arbeitgeber eine genaue Aufstellung deiner Forderungen mit einer Frist per Einschreiben mit Rückschein. Sollte er nicht reagieren oder zahlen nach Ablauf der Frist, kannst du beim ArbG Klage einreichen. Bei Gericht gibt es Leute die dir bei der Formulierung helfen. Die machen aber in der Regel keine Rechtsberatung.

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