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Anfechtung eines Zwischenzeugnisses - Wie geht man am besten vor?

F
facer
Nov 2016 bearbeitet

Moinsen, eine Kollegin hat wg. Vorgesetzenwechsel ein Zwischenzeugnis bekommen. Es sind einige Formulierungen zur "vollen" Zufriedenheit darin enthalten, sie ist der Meinung, es müsste "vollste" Zufriedenheit sein. Wie lange kann so ein Zeugnis angefochten werden ? Wie geht man am besten vor ?

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Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

22.03.2007 um 11:02 Uhr

@facer, zeig der Kollegin mal dieses Urteil vom LAG D'dorf :-))

http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/urteil/204.12866/Zeugnis%2C%20Beurteilung.html

K
Kölner

22.03.2007 um 11:04 Uhr

@facer Vielleicht ist sie ja auch nur 'gut' in der Arbeit und eben nicht 'sehr gut'!

P
paula

22.03.2007 um 16:22 Uhr

Da die AN hier in der Beweispflicht ist wird es ihr kaum gelingen ein solche Änderung durchzusetzen. Vielleicht hilft ja noch einmal ein Gespräch mit dem Chef

W
Waschbär

22.03.2007 um 18:41 Uhr

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