Ein Mitarbeiter ist "nahe gelegt" einen neuen Job zu suchen. Der Mitarbeiter will aber bleiben. Jetzt geht die Tendenz in der Richtung Fehler bei ihm zu finden. Was können wir ihm beraten? (z.B. Tagesbuch zu führen? ) es wird z.B. behauptet, dass er nicht effizient genug arbeitet, denn sonst hätte er ja nicht so viele Überstunden.

Der Arbeitgeber hatte ihm nun vor ca zwei Wochen mitgeteilt, dass sein 1 x Telearbeitstag in der Woche gekündigt ist. In der Betriebsvereinbarung (von 2004) steht, dass Telearbeit kündbar von beiden Seiten ist. Mittlerweile sollte es einen neuen Urteil zur Telearbeit von 2014 geben. Stimmt dies?
Können wir noch Wiederspruch einlegen?
Der Betriebsrat wurde von dieser Kündigung im Vorfeld nicht informiert.

Der Mitarbeiter steht perplex dazu. Die Begründung war einfach "man braucht ihm im Büro". Die BV zur Telearbeit ist kurz gehalten und macht keine Aussage zu den Kriterien: wer darf Telearbeit und wer nicht?

Dieser Mitarbeiter hat einen langen Weg zur Arbeit (220 km Hin und Zurück). Jetzt muss er dann fünf Tage in der Woche zur Arbeit fahren und hat dann nicht mehr die Zeit an seinen Telearbeitstag einen Job zu suchen. Außerdem hatte er gesundheitliche Maßnahmen an diesem Tag geplant. Gibt es einen Urteil, dazu dass der Arbeitgeber - wenn er jemand loswerden will - auch die Möglichkeit geben soll, einen Job zu suchen?