Erstellt am 07.03.2014 um 09:12 Uhr von gironimo
Informiert den Kollegen oder fragt dessen Anwalt.
Ich würde den AG auffordern, erst einmal das Gerichtsverfahren abzuwarten.
Erstellt am 07.03.2014 um 09:15 Uhr von Oblatixx
Der Arbeitsplatz muss ja wieder besetzt werden. Eine Entscheidung des Gerichts kann dauern.
Also, ja, er darf das, wenn alle "Anstandsregeln" gewahrt bleiben.
Betriebsrat muss unbedingt dabei sein und sich vielleicht auch Notizen machen.
Erstellt am 07.03.2014 um 09:19 Uhr von gironimo
>Der Arbeitsplatz muss ja wieder besetzt werden<
Muss er? Und wenn der Kollege das Verfahren zu seinem Gunsten gewinnt? Oder der BR einer Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG widerspricht?
Das wäre aus meiner Sicht sicherlich kein Grund, auf diese Weise Fakten zu schaffen.
Aus meiner Sicht wäre es bestenfalls denkbar, dass der AG den gekündigten auffordert, den Schreibtisch zu räumen. Eine Veranlassung zur "gewaltsamen" Öffnung sehe ich nirgends.
Ergänzend: Schlagt doch dem AG vor, den gekündigten einzuladen.
Erstellt am 07.03.2014 um 09:31 Uhr von Pjöööng
Wessen Schreibtisch ist das denn? Der des Arbeitnehmers, oder der des Arbeitgebers?
Darf der Arbeitgeber über sein Eigentum verfügen?
Billiges Ermessen?
Erstellt am 07.03.2014 um 09:42 Uhr von gutefragen
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe den Arbeitgeber jetzt aufgefordert, dem Mitarbeiter zunächst selbst die Gelegenheit zu geben, seinen Schreibtisch zu räumen.
Sollte er sich dem verweigern, kann ich immer noch als Zeuge beim Öffnen dabei sein.
Erstellt am 07.03.2014 um 17:44 Uhr von paula
gutefragen
guter PLan....