Öffen des Schreibtisch von fristlos gekündigtem Mitarbeiter
Darf der Arbeitgeber einem fristlos gekünditen Mitarbeiter den Schreibtisch leer räumen, obwohl das Arbeitsgericht noch nicht entschieden hat? Im Schreibtisch befinden sich auch persönliche Dinge. Mein Arbeitgeber möchte, daß ein BR-Mitglied beim Öffnen des Schreibtischs als Zeuge dabei ist. Darf der Arbeitgeber das? Sollte das BR-Mitglied daran teilnehmen?
Danke für die Antworten.
Community-Antworten (6)
07.03.2014 um 10:42 Uhr
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe den Arbeitgeber jetzt aufgefordert, dem Mitarbeiter zunächst selbst die Gelegenheit zu geben, seinen Schreibtisch zu räumen. Sollte er sich dem verweigern, kann ich immer noch als Zeuge beim Öffnen dabei sein.
07.03.2014 um 10:12 Uhr
Informiert den Kollegen oder fragt dessen Anwalt.
Ich würde den AG auffordern, erst einmal das Gerichtsverfahren abzuwarten.
07.03.2014 um 10:15 Uhr
Der Arbeitsplatz muss ja wieder besetzt werden. Eine Entscheidung des Gerichts kann dauern. Also, ja, er darf das, wenn alle "Anstandsregeln" gewahrt bleiben. Betriebsrat muss unbedingt dabei sein und sich vielleicht auch Notizen machen.
07.03.2014 um 10:19 Uhr
Der Arbeitsplatz muss ja wieder besetzt werden<
Muss er? Und wenn der Kollege das Verfahren zu seinem Gunsten gewinnt? Oder der BR einer Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG widerspricht?
Das wäre aus meiner Sicht sicherlich kein Grund, auf diese Weise Fakten zu schaffen.
Aus meiner Sicht wäre es bestenfalls denkbar, dass der AG den gekündigten auffordert, den Schreibtisch zu räumen. Eine Veranlassung zur "gewaltsamen" Öffnung sehe ich nirgends.
Ergänzend: Schlagt doch dem AG vor, den gekündigten einzuladen.
07.03.2014 um 10:31 Uhr
Wessen Schreibtisch ist das denn? Der des Arbeitnehmers, oder der des Arbeitgebers?
Darf der Arbeitgeber über sein Eigentum verfügen?
Billiges Ermessen?
07.03.2014 um 18:44 Uhr
gutefragen
guter PLan....
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