Erstellt am 14.03.2011 um 08:27 Uhr von pitsieben
@ lyreco,
der Kollege könnte nach dem Pflegezeitgesetz bis zu 6 Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der zu Pflegende die Pflegestufe 1 hat. Weitere Infos im Internet verfügbar.
Erstellt am 14.03.2011 um 08:43 Uhr von lyreco
@ pitsieben,
das Problem ist, dass die Krankheit seiner Frau nicht heilbar ist. Ihm ist also mit der maximalen Pflegezeit von 6 Monaten nicht weitergeholfen.
Erstellt am 14.03.2011 um 09:05 Uhr von Petrus
Ähm... das mit dem "stempeln gehen" könnte gewaltig schiefgehen. Wenn der Kollege seine Frau Vollzeit pflegt, ist er für die Arbeitsagentur nicht arbeitslos im Sinne des §119 (1) Nr. 2+3 SGB III. Er kriegt also kein ALG1, sondern ALG2 (=Hartz4).
Es ist traurig - aber leider der derzeitige Stand unseres Sozialsystems.
Erstellt am 14.03.2011 um 09:22 Uhr von lyreco
...aber er könnte doch (ergänzend) Pflegegeld beantragen, oder?
Erstellt am 14.03.2011 um 09:52 Uhr von Mariele
Wie verhandlungsbereit ist denn der AG? Manchmal lassen sich auf diesem Wege ungeachtet der rechtlichen Situation ja menschliche Lösungen herbeiführen? Ein Personaler, den man als Partner einbezieht und bei dem man Rat sucht, ist u.U. bei ungünstiger Rechtslage auf der Big-Papa-Schiene zu kriegen....
Erstellt am 14.03.2011 um 10:04 Uhr von Petrus
@lyreco:
Pflegegeld könnte helfen. Vielleicht sollte der Kollege sich auch bei der Rentenstelle erkundigen, ob er (wenn auch mit drastischen Abschlägen) vorzeitig in Rente gehen kann.
Ja, und vielleicht hat auch ein "netter" ArbGeb noch ein paar menschliche Lösungen.
Vielleicht gibt es auch noch weitere Möglichkeiten über die Sozialverbände - auch wenn es nicht viel ist. Also mal bei Diakonie, Caritas, AWO & Co. nachfragen...
Erstellt am 14.03.2011 um 10:09 Uhr von pitsieben
@ all,
die Pflege eines Familienagehörigen stellt einen wichtigen Grund dar. Aus wichtigem Grund wiederum darf man kündigen, ohne eine Sperrzeit in Kauf nehmen zu müssen. Es ist aber sicherlich nachzuweisen, dass diese Pflegebedürftigkeit tatsächlich besteht und kein anderes Familienmitglied in der Lage ist die Pflege zu übernehmen. Ich denke aber das keine Sperrfrist zu erwarten ist. Ansonsten bei Unsicherheit einfach mal eine Meinung aus der AA einholen.
Pflegegeld für Stufe 3 zur Zeit 685 €.
Erstellt am 14.03.2011 um 11:55 Uhr von Kölner
@all
Ich mache mich jetzt vermutlich ein wenig unbeliebt, aber...
...warum will man als BR einem Kollegen 'helfen', wobei diese 'Hilfe' illegal wäre?
...warum will die Sozialsysteme irregulär belasten (der Kollege ist ja faktich nicht arbeitsfähig)?
Erstellt am 14.03.2011 um 12:01 Uhr von pitsieben
@ Kölner,
ich sehe in den bisherigen Antworten keine "illegale" Hilfe.
Erstellt am 14.03.2011 um 13:48 Uhr von Petrus
@pitsieben:
Der Kollege kriegt keine Sperrzeit, das ist richtig. Spielt hier aber keine Rolle.
Er kriegt kein ALG1, denn er ist nicht arbeitlos iSd SGB III (§ s.o.).
Und glaub mir, die AfA kennt da intern noch ganz andere "Gemeinheiten" - z.B. für Mütter, die (wie in den Altbundesländern üblich) nur einen 4-Stunden-KiTa-Platz haben. Da ja auch noch gewisse Arbeitswege zumutbar sind - für welche Arbeitszeit sind die dann vermittelbar? 10h/Woche? Oder doch 12,5h?
Erstellt am 14.03.2011 um 17:47 Uhr von lyreco
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.
Wir werden mit dem MA + AG das Gespräch führen. Für diejenigen, die es interessieren sollte, poste ich hier das Ergebnis. :-)
Ciao, ciao