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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann man einfach so gekündigt werden ?

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Malin
Dez 2022 bearbeitet

Hallo ich arbeite seit zehn Jahren in einer Kita und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Meine Chefin möchte das ich eine Fortbildung mache, damit ich auch im U 3 Bereich arbeiten kann. Ich bin gelernte Kinderpflegerin. als ich sie letzte Woche auf die Fortbildung ansprach, sagte sie mir. Ich müsste sie selber bezahlen und mir dafür auch Urlaub nehmen, als ich daraufhin sagte, dass ich die Fortbildung nicht selber zahlen kann und auch nicht einsehe dafür Urlaub zu nehmen, sagte sie dann würde sie nicht wissen, ob sie mich noch weiter beschäftigen könnte, seitdem geht es mir psychisch sehr schlecht und ich habe Angst gekündigt zu werden. Geht das einfach so?

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Community-Antworten (19)

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Challenger

11.12.2022 um 21:01 Uhr

Zitat Malin : ...... ich habe Angst gekündigt zu werden. Geht das einfach so?

Normalerweise nicht. Wie viele MA beschäftigt die Kita ?

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DummerHund

11.12.2022 um 21:59 Uhr

Dann fordere sie doch einfach mal auf dir das gesagte auch schriftlich zu geben.

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Malin

11.12.2022 um 22:18 Uhr

Zur Zeit 12 Mitarbeiter ab Sommer geht eine in Rente und 1 hat gekündigt

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Catweazle

12.12.2022 um 01:17 Uhr

Dann greift das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss bei Kündigungen die Sozialauswahl beachten.

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rtjum

12.12.2022 um 09:16 Uhr

ich befürchte einen BR habt ihr nicht oder?

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Relfe

12.12.2022 um 09:25 Uhr

Ja, sie kann einfach so kündigen, um die Frage korrekt zu beantworten. Ob die Kündigung rechtens ist, ist eine andere Frage.

Sollte sie Dir kündigen und Du bist damit nicht einverstanden, dann mußt Du Kündigungsschutzklage erheben, dafür am besten eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch ein BR kann die Kündigung nicht verhindern, er kann zwar eine Sozialauswahl fordern, der Kündigung widersprechen gem BetrVG, etc. aber dadurch wird eine ausgesprochene Kündigung nicht unwirksam.

Jede Kündigung wird nach 3 Wochen wirksam, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird, ganz egal ob die Kündigung grundsätzlich rechtens ist oder nicht --> also wenn Du eine Kündigung bekommst, dann suche Dir juristische Hilfe

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takkus

12.12.2022 um 09:35 Uhr

Sie sollte sich mal lieber genau überlegen, ob sie solche Aussagen trifft. Wie wir alle wissen, fehlt in Kitas Personal ohne Ende. Ich schätze, du wirst schnell wieder eine neue Arbeitsstätte finden, aber ob sie deine Stelle besetzen kann? Kann sie die beiden vakanten Stellen besetzen? Wer ist der Träger der Kita?

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GabrielBischoff

12.12.2022 um 10:39 Uhr

Sehr gute Kommunikation. Ich kenne aus dem Bereich Ergo und Physio, dass Kostenübernahme für Fortbildungen immer so eine Sache ist. Zumindest wegen der Urlaubstage kann man doch sicher über Fortbildungstage was regeln.

Können tut man wie immer viel, ob das so rechtens ist - eher nicht.

R
Relfe

12.12.2022 um 11:01 Uhr

wegen dem Urlaub: soll sie Dir doch Bildungsurlaub genehmigen, hast Du ja Anspruch drauf und wenn du letztes Jahr keinen Bildungsurlaub hattest, dann hast Du da auch noch Anspruch drauf. Und (in NDS) kann man ggf, sogar den Bildungsurlaub vom vorletzten Jahr noch beanspruchen.

Aber den normalen Urlaub für betrieblich gewünschte Bildung nehmen? das widerspricht wahrscheinlich sogar dem BUrlG

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Muschelschubser

12.12.2022 um 11:05 Uhr

Die Antwort von Relfe ist zwar direkt und ungeschönt, aber leider die richtige.

Selbst wenn eine Kündigung rechtlich unwirksam oder inhaltlich völlig hahnebüchen ist, steht das weder in der Macht des AN noch in der des BR, hierüber zu urteilen. Die (Un)rechtmäßigkeit einer Kündigung kann und darf ausschließlich das Arbeitsgericht feststellen. Dazu dient dann die Kündigungsschutzklage, die binnen 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung einzureichen ist.

Was die Kostenübernahme der Fortbildung angeht, ist mir Deine Formulierung etwas zu vage. Wenn sie Dich fragt ob Du Interesse hättest, dann kann kann sie auch mit Dir über Kostenübernahme und das Einbringen von Freizeit sprechen. Das passiert oft, z.B. "Wir ermöglichen Dir, Dich weiterzuentwickeln, aber zahlen darfst Du selbst..:". Alles weitere wird dann über Weiterbildungsvereinbarungen geregelt.

Ist die Teilnahme aber eine unmissverständliche Anordnung, dann muss der AG grundsätzlich auch die Kosten tragen. Das gilt dann auch für Nebenkosten (Reise / Unterbringung) und eventuelle Zeitgutschriften. Eine Drohkulisse mit möglicher Kündigung ist dann natürlich Quatsch, würde Dir im Fall der Fälle aber den Gang zu einem Juristen nicht ersparen (siehe oben).

Hier gibt es noch ein ähnliches Beispiel, Urteile gibt es scheinbar viele. https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Reisezeit-fuer-Fortbildungen-ist-verguetungspflichtig~.html

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celestro

12.12.2022 um 11:56 Uhr

"und wenn du letztes Jahr keinen Bildungsurlaub hattest, dann hast Du da auch noch Anspruch drauf. Und (in NDS) kann man ggf, sogar den Bildungsurlaub vom vorletzten Jahr noch beanspruchen."

Man mag in NDS noch auf vorige Jahre zurückgreifen können ... Standard ist das aber absolut nicht. In NRW muss man den z.B. extra übertragen lassen (selbst das geht nicht einfach so sondern nur, wenn man in einem Jahr dann etwas größeres machen will) und müsste den dann dieses Jahr genommen haben. Das geht ja überhaupt nicht mehr.

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DummerHund

12.12.2022 um 12:16 Uhr

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Moreno

12.12.2022 um 15:30 Uhr

Meine Chefin ...möchte.... warum sollte ich als AN dann meinen Bildungsurlaub dafür einsetzen? Mal nen Ars... in der Hose haben und sich wehren wenn ein AG meint er kann so mit einem umgehen!

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DummerHund

12.12.2022 um 15:59 Uhr

Bin ich bei dir moreno, nur sollte man der TE alle Möglichkeiten auf zeigen. Zumal und das blieb bisher unbeachtet: " als ich sie letzte Woche auf die Fortbildung ansprach, sagte sie mir" stellt sich mir die Frage, warum die TE von sich auch die Chefin wieder angesprochen hat auf Weiterbildung wenn doch: " Meine Chefin möchte das ich eine Fortbildung mache, " Der eigentliche Wunsch und Gedanken von der Chefin kam. Die Chefin will was und dann soll sie auch für eine Weiterbildung und Zeit und Kosten sorgen und diese tragen und nicht auf die AN abwälzen. Mit einer Kündigung würde sie vor Gericht eh scheitern, wenn sich die AN nicht gegen eine Weiterbildung sträubt, sondern nur gegen die Übernahme von Kosten und Urlaub.

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Malin

12.12.2022 um 16:03 Uhr

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten nun zu den Fragen : nein es gibt keinen BR / der Träger ist die Kirche….. ja ich finde auch das sie sich sehr aus dem Fenster lehnt zumal für die Kollegen die gehen und für die die schon gegangen sind bisher kein Ersatz gefunden wurde ??‍♀️da das Team mit ihr sehr unzufrieden ist und sie sich oft nicht korrekt verhält überlegen eine Handvoll Kollegen den Ober Boss zu kontaktieren um ihm zu erzählen welcher Unmut im Team herrscht …. Ist das eine gute Idee ?

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DummerHund

12.12.2022 um 16:12 Uhr

@Malin "da das Team mit ihr sehr unzufrieden ist und sie sich oft nicht korrekt verhält überlegen eine Handvoll Kollegen den Ober Boss zu kontaktieren um ihm zu erzählen welcher Unmut im Team herrscht …. Ist das eine gute Idee ?" Halte ich für eine gute Idee. Hier wirst du dann auch erfahren ob sich diese Aussage mit der des Oberbosses deckt. So hättest du bei einer evtl. Kündigungsschutzklage auch gleich was in der Hand. Sollte ein persönliches Gespräch stattfinden, nach Möglichkeit immer zu zweit dort hin.

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Malin

12.12.2022 um 17:59 Uhr

Aber man kann doch nicht einfach betriebsbedingt kündigen wenn sowieso schon Personal fehlt ?ich tue mich sehr schwer mir einen neuen Job zu suchen da ich durch Depressionen auch schon länger in Therapie bin

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celestro

12.12.2022 um 18:25 Uhr

Kündigen geht immer ... ob das Sinn macht oder beim Arbeitsgericht durchkommt ist eine andere Frage. Manche Chefs lassen eben den "Boss" extrem raushängen und machen auch Dinge, die total bescheuert sind. Machst Du nix dran.

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rtjum

13.12.2022 um 15:31 Uhr

arbeitgebernahe Seminaranbieter sagen auf ihren Seminaren ganz eindeutig dass man einfach kündigen soll. Ca. 80% der Gekündigten würden eh nicht dagegen vorgehen und von den restlichen 20% würde der Großteil beim Arbeitsgericht im Gütetermin verglichen.

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