Probezeit nach Wiedereinstellung
Hallo, wir haben folgendes Problem. Ein Mitarbeiter wurde letztes Jahr im August eingestellt mit 6monatiger Probezeit und befristet auf ein Jahr. Ende Januar 2018 wurde er aus der Probezeit entlassen. Jetzt soll er wieder eingestellt werden und wieder mit 6monatiger Probezeit und auch wieder auf ein Jahr befristet. Wir haben der Einstellung unter der Bedingung zugestimmt, dass die Probezeit wegfällt. Daraufhin hat der AG sich vom Bewerber bestätigen lassen, dass dieser mit seinen Bedingungen einverstanden ist und ist jetzt der Meinung, dass er ihn einstellen kann, und zwar mit Probezeit und auch befristet. Unseren Einwand hat er einfach ignoriert. Kann er so reagieren? Und darf der Mitarbeiter überhaupt nochmal befristet eingestellt werden, schließlich war er schon bei uns beschäftigt.
Community-Antworten (8)
11.04.2018 um 09:36 Uhr
Es handelt sich ja scheinbar nicht um eine Probezeit im klassischen Sinne, sondern um eine Befristung mit Sachgrund - zur Erprobung. In beiden Fällen.
11.04.2018 um 11:13 Uhr
Nur aus Interesse: Mit welchem Widerspruchsgrund des 99ers hab ihr widersprochen?
11.04.2018 um 11:27 Uhr
"sondern um eine Befristung mit Sachgrund - zur Erprobung."
Wie bitte ? 12 Monate befristet mit einer Probezeit von 6 Monaten .... kann da keinen Sachgrund "zur Erprobung" erkennen.
11.04.2018 um 12:45 Uhr
Ich würde die Problematik der Befristung und der Probezeit immer erst NACH der Einstellung mit dem Arbeitgeber diskutieren.. Relevant ist dies doch sowieso nur wenn man sich wieder trennen will.
11.04.2018 um 13:32 Uhr
Er wurde im Januar nach Beendigung der Probezeit eines befristeten Arbeitsvertrag gekündigt und soll nunmehr wieder eingestellt werden mit einem befristeten Vertrag auf ein Jahr und auch wieder mit sechsmonatiger Kündigungszeit, daher unsere Frage, ob das so überhaupt rechtens ist
11.04.2018 um 13:38 Uhr
"Er wurde im Januar nach Beendigung der Probezeit eines befristeten Arbeitsvertrag gekündigt"
gab es in diesem befristeten Vertrag überhaupt eine Kündigungsoption und wenn ja, wie sah die aus (sofern Sie rechtlich überhaupt statthaft war) ?
11.04.2018 um 13:46 Uhr
Ich finde es ja absolut cool, das ihr einer Einstellung mit Bedingungen zustimmt und dann erst im Nachhinein Zweifel aufkommen, ob dies so überhaupt rechtens ist.
Wenn ich mich an eine meiner Weiterbildungen recht erinnere meine ich, das die Möglichkeit der Gründung ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis 2Jahre nur dann möglich ist, wenn das letzte AV mehr als 3 Jahre zurückliegt. Somit wäre ein Befristung ja garnicht möglich. Probezeit sollte im Tarifvertrag geregelt sein.
12.04.2018 um 08:08 Uhr
Da das Kündigungschutzgesetz in den ersten 6 Monaten noch nicht greift würde ich mich nicht an der Probezeit aufhalten. Für viel interessanter halte ich den Punkt der Befristung.
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