Erstellt am 11.04.2018 um 07:36 Uhr von Krambambuli
Es handelt sich ja scheinbar nicht um eine Probezeit im klassischen Sinne, sondern um eine Befristung mit Sachgrund - zur Erprobung. In beiden Fällen.
Erstellt am 11.04.2018 um 09:13 Uhr von Pickel
Nur aus Interesse: Mit welchem Widerspruchsgrund des 99ers hab ihr widersprochen?
Erstellt am 11.04.2018 um 09:27 Uhr von celestro
"sondern um eine Befristung mit Sachgrund - zur Erprobung."
Wie bitte ? 12 Monate befristet mit einer Probezeit von 6 Monaten .... kann da keinen Sachgrund "zur Erprobung" erkennen.
Erstellt am 11.04.2018 um 10:45 Uhr von Pjöööng
Ich würde die Problematik der Befristung und der Probezeit immer erst NACH der Einstellung mit dem Arbeitgeber diskutieren.. Relevant ist dies doch sowieso nur wenn man sich wieder trennen will.
Erstellt am 11.04.2018 um 11:32 Uhr von Wobbel65
Er wurde im Januar nach Beendigung der Probezeit eines befristeten Arbeitsvertrag gekündigt und soll nunmehr wieder eingestellt werden mit einem befristeten Vertrag auf ein Jahr und auch wieder mit sechsmonatiger Kündigungszeit, daher unsere Frage, ob das so überhaupt rechtens ist
Erstellt am 11.04.2018 um 11:38 Uhr von celestro
"Er wurde im Januar nach Beendigung der Probezeit eines befristeten Arbeitsvertrag gekündigt"
gab es in diesem befristeten Vertrag überhaupt eine Kündigungsoption und wenn ja, wie sah die aus (sofern Sie rechtlich überhaupt statthaft war) ?
Erstellt am 11.04.2018 um 11:46 Uhr von takkus
Ich finde es ja absolut cool, das ihr einer Einstellung mit Bedingungen zustimmt und dann erst im Nachhinein Zweifel aufkommen, ob dies so überhaupt rechtens ist.
Wenn ich mich an eine meiner Weiterbildungen recht erinnere meine ich, das die Möglichkeit der Gründung ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis 2Jahre nur dann möglich ist, wenn das letzte AV mehr als 3 Jahre zurückliegt. Somit wäre ein Befristung ja garnicht möglich. Probezeit sollte im Tarifvertrag geregelt sein.
Erstellt am 12.04.2018 um 06:08 Uhr von BRHamburg
Da das Kündigungschutzgesetz in den ersten 6 Monaten noch nicht greift würde ich mich nicht an der Probezeit aufhalten. Für viel interessanter halte ich den Punkt der Befristung.