Erstellt am 16.09.2019 um 17:53 Uhr von rsddbr
AG und AN können eine erneute Probezeit vereinbaren. Möchte der AN dies nicht, kann er verhandeln. Besteht der AG darauf, die Probezeit im Arbeitsvertrag festzuschreiben, so sollte der AN trotzdem unterschreiben. Bei dem von dir geschilderten Fall ist davon auszugehen, dass die neue Probezeit unwirksam ist.
Siehe dazu folgendes Urteil:
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002, AZ: 4 Sa 68/01