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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probezeit bei Wiedereinstellung nach Kündigung AN

SS
Susanne Schulte
Sep 2019 bearbeitet

Kann der AG nachdem der AN seine Kündigung zurückgezogen hat und wieder eingestellt werden möchte, erneut eine Probezeit vereinbaren.

Der AN war vorher 2 Jahre im Unternehmen beschäftigt. Die Wiedereinstellung grenzt nahtlos an die erste Beschäftigungszeit an.

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Community-Antworten (1)

R
rsddbr

16.09.2019 um 19:53 Uhr

AG und AN können eine erneute Probezeit vereinbaren. Möchte der AN dies nicht, kann er verhandeln. Besteht der AG darauf, die Probezeit im Arbeitsvertrag festzuschreiben, so sollte der AN trotzdem unterschreiben. Bei dem von dir geschilderten Fall ist davon auszugehen, dass die neue Probezeit unwirksam ist.

Siehe dazu folgendes Urteil: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002, AZ: 4 Sa 68/01

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