Erstellt am 11.04.2007 um 12:28 Uhr von servus
Hallo monk das ist wohl verhandlungssache des Arbeitnehmers wenn der cheff in unbedingt wieder will wird er wohl auf eine Probezeit verzichten
Gruss Fritz
Erstellt am 11.04.2007 um 13:06 Uhr von wölfchen
Hallo Monk,
ich habe an einer anderen Stelle mal ein interessantes Muster für ein Anschreiben an die GL gefunden:
"Die Probezeit soll den Vertragspartnern die Möglichkeit geben, sich kennen
zu lernen und vor allem Ihnen als Arbeitgeber die fachliche Qualifikation
des Arbeitnehmers zu überprüfen. Hierzu hatten Sie im Fall von
Frau/Herrn.........unseres Erachtens ausreichend Gelegenheit.
Frau/Herr ................ befand sich bereits seit ................ bis...........in
unserem Unternehmen. An ihrer/seiner Arbeitsleistung und -bereitschaft sowie
fachlichen Eignung gab es ( lt. Abteilungsleiter o.ä.) bisher keine
Beanstandungen.
Auch Frau/Herrn ............ ist unser Unternehmen ausreichend bekannt. Ein
Bedarf an einer erneuten Probezeit besteht nicht."
Wäre eine denkbare Variante für den BR, oder?
Erstellt am 11.04.2007 um 13:44 Uhr von monk
das hört sich super an! Aber steht irgendwo irgendwas getzliches?
Erstellt am 11.04.2007 um 14:07 Uhr von wölfchen
. . eben weil es nicht gesetzlich geregelt ist, könnt Ihr nach meinem Wissensstand nur in obiger Form freundlich meckern. Ob eine weitere Probezeit nach einem bereits vorangegangenen Arbeitsverhältnis bei einer eventuellen Kündigung in dieser Zeit Bestand hätte, müßte dann das ArbGer entscheiden. Dabei wäre Euer "Meckerschreiben" dann bestimmt hilfreich.Ich habe dazu jedoch noch kein Urteil gefunden, was nicht heißt, dass es evtl. eins gibt.
Erstellt am 11.04.2007 um 15:46 Uhr von Lotte
monk,
siehe BGB § 622 (3). Dort ist nur von einer "vereinbarten" Probezeit die Rede, also wie schon von meinen Vorrednern beschrieben: Ist Verhandlungssache.
Der AV ist aber nicht befristet - ohne Sachgrund?
Erstellt am 12.04.2007 um 07:01 Uhr von monk
Nein, der AV ist unbfristet, nur eben mit 6 Monate Probezeit.