Hallo Forum.
Ich habe in 05/2007 als Produktionshelfer einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. In 05/2009 habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. In 09/2012 habe ich einen Ausbildungsvertrag unterschrieben der in 01/2015 geendet hat. Und in 02/2015 habe ich wieder ein neuen unbefristeten Arbeitsvertrag als Facharbeiter unterschrieben.
Zur Info: Vor dem Ausbildungsvertrag wurde der unbefristete Arbeitsvertrag nicht gekündigt.
Alles spielt sich in einem Unternehmen ab.
Ich möchte gerne kündigen und möchte wissen wie lang meine Kündigungsfrist ist.
In meinem letzten Arbeitsvertrag steht drinne das die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. Jedoch sollte eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gelten gilt es dem Arbeitnehmer auch...
Mein Arbeitgeber ist der Meinung die Zeiten ab 05/2007 würde gelten und somit laut bgb 4 Monate. Ich bin der Meinung die im Arbeitsvertrag veteinbarten 3 Monate.
Was gilt jetzt?
Vielen Dank im Voraus