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Probezeit verlängern durch längere Kündigungsfrist

B
BR_dude
Feb 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

In der 6 monatigen Probezeit wird mit einer verlängerten Kündigungsfrist gekündigt um dem AN noch eine Bewährungsfrist mit Aussicht auf Wiedereinstellung zu geben.

Folgende Fragen tauchen bei mir auf:

  1. Greift das Kündigungsschutzgesetz trotzdem nach 6 Monaten?
  2. Muss der BR angehört werden wie bei einer Kündigung nach 6 Monaten oder nur informiert wie bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit?
  3. Hat der AN in der verlängerten Frist noch irgendeine Kündigungsfrist einzuhalten, oder kann er von heute auf morgen gehen?

Vielen Dank für Info.

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Community-Antworten (3)

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Kjarrigan

27.02.2020 um 16:51 Uhr

  1. Das Kündigungsschutzgesetz greift nach 6 Monaten
  2. Der BR muss vor jeder Kündigung angehört werden egal ob "normal" oder Probezeitkündigung.
  3. Der AN kann immer mit der vereinbarten Frist kündigen. Wenn er sich noch innerhalb der Probezeit befindet und der AG mit z.B. 6 Wochen Frist kündigt - kann der AN trotzdem mit 14 tägiger Frist eine Kündigung "nachschieben" Von heute auf morgen wohl eher nicht.
B
BR_dude

27.02.2020 um 16:57 Uhr

Vielen Dank. Und wenn er sich in der verlängerten Frist befindet, also schon außerhalb der 6 Monate, hat er ebenfalls nur die zwei Wochen?

W
wdliss

28.02.2020 um 09:23 Uhr

Außerhalb der 6 Monate gelten die vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen. Allerdings kann man im Einverständnis mit dem AG auch kurzfristiger, ggf. auch von heute auf morgen kündigen.

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