Probezeit verlängern durch längere Kündigungsfrist
Hallo zusammen,
In der 6 monatigen Probezeit wird mit einer verlängerten Kündigungsfrist gekündigt um dem AN noch eine Bewährungsfrist mit Aussicht auf Wiedereinstellung zu geben.
Folgende Fragen tauchen bei mir auf:
- Greift das Kündigungsschutzgesetz trotzdem nach 6 Monaten?
- Muss der BR angehört werden wie bei einer Kündigung nach 6 Monaten oder nur informiert wie bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit?
- Hat der AN in der verlängerten Frist noch irgendeine Kündigungsfrist einzuhalten, oder kann er von heute auf morgen gehen?
Vielen Dank für Info.
Community-Antworten (3)
27.02.2020 um 16:51 Uhr
- Das Kündigungsschutzgesetz greift nach 6 Monaten
- Der BR muss vor jeder Kündigung angehört werden egal ob "normal" oder Probezeitkündigung.
- Der AN kann immer mit der vereinbarten Frist kündigen. Wenn er sich noch innerhalb der Probezeit befindet und der AG mit z.B. 6 Wochen Frist kündigt - kann der AN trotzdem mit 14 tägiger Frist eine Kündigung "nachschieben" Von heute auf morgen wohl eher nicht.
27.02.2020 um 16:57 Uhr
Vielen Dank. Und wenn er sich in der verlängerten Frist befindet, also schon außerhalb der 6 Monate, hat er ebenfalls nur die zwei Wochen?
28.02.2020 um 09:23 Uhr
Außerhalb der 6 Monate gelten die vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen. Allerdings kann man im Einverständnis mit dem AG auch kurzfristiger, ggf. auch von heute auf morgen kündigen.
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