Hallo zusammen,

In der 6 monatigen Probezeit wird mit einer verlängerten Kündigungsfrist gekündigt um dem AN noch eine Bewährungsfrist mit Aussicht auf Wiedereinstellung zu geben.

Folgende Fragen tauchen bei mir auf:

1. Greift das Kündigungsschutzgesetz trotzdem nach 6 Monaten?
2. Muss der BR angehört werden wie bei einer Kündigung nach 6 Monaten oder nur informiert wie bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit?
3. Hat der AN in der verlängerten Frist noch irgendeine Kündigungsfrist einzuhalten, oder kann er von heute auf morgen gehen?

Vielen Dank für Info.