Erstellt am 07.09.2005 um 09:00 Uhr von Rollie
Wenn nicht tariflich, dürften Arbeitsvertrag bzw. BGB zum tragen kommen.
Zuerst sollte man schauen, was im Arbeitsvertrag dazu vereinbart ist. Wenn BGB zum Tragen kommt:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Erstellt am 07.09.2005 um 13:35 Uhr von josch76