Hallo,
der Arbeitgeber verlangt, dass sämtliche Korrespondenz zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat nur über das Büro des Anwalt des Arbeitgebers erfolgt.
Der Betriebsrat hat bisher die Korrespondenz an die Geschäftsführung gerichtet und den Anwalt des AG cc. in Kenntnis gesetzt.
Besteht eine Verpflichtung des BR dieser Aufforderung nachzukommen oder kann dieser nachwievor die Korrespondenz direkt an die Geschäftsführung zuleiten?

Danke, vorab für entsprechende Einschätzungen und Kommentare