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BR und Anwalt

M
mcfly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, im vergangenen Jahr hat unser BR der Versetzung einer Kollegin zugestimmt (verstreichen der Frist). Diese wird für Zeiträume von max. 4 Wochen immer mal wieder als Springer eingesetzt. Sie wird schon seit langem durch ihren Anwalt vertreten. Beim ersten Gespräch im Rahmen des betr. Eingliederungsmanagements wurde der BR durch diesen Anwalt gebeten,nicht an den Gesprächen teilzunehmen, da man von seiner Arbeit enttäuscht sei und kein Vertrauen mehr habe. Nun sucht der Anwalt den Kontakt zu uns. Er möchte ein Treffen und möchte wissen, wie genau unser Beschluss damals lautete. Er fordert einen Bericht des BR hierzu an und setzt uns hierfür eine Frist von drei Tagen. Nun meine Fragen: Müssen wir auf seine Schreiben reagieren? Ist der BR überhaupt noch involviert oder befinden wir uns im Inividualrecht? Was kann passieren, wenn wir nicht reagieren?

Dank im Vorraus, für Eure konkreten und hilfreichen Antworten! Gruß!

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Community-Antworten (3)

H
hefernan

02.02.2011 um 13:29 Uhr

Hallo Mcfly, warum solltet ihr nicht antworten und dem Rechtsanwalt unterstützen?? Ihr wollt doch dem MA helfen oder? Oder habt ihr falsch reagiert mit dem verstreichenlassen der Frist? Habt ihr was zu verbergen? Wenn nicht könnt ihr die Unterlagen doch zur verfügung stellen oder?

Gruß Hefernan

F
Forentroll

02.02.2011 um 14:06 Uhr

Gegenfrage: Wenn der Anwalt euch abgelehnt hat, warum sollt ihr jetzt mit ihm zusammen arbeiten? Alleine die Fristsetzung (von drei Tagen) ist unverschämt. Das kennt man nur sonst von Abmahnanwälten. Es hat auch nichts mit verbergen zu tun. Wir haben nach Rücksprache mit der Gewerkschaft in einem Fall keine Unterlagen herausgerückt. Mußten wir auch nicht. Vor Gericht meinte dann der Anwalt uns niederzumachen. Der Richter sagte dann nur, dass dazu keine Verpflichtung vom BR gäbe.

Hat der Anwalt euch eine Rechtsquelle zur Auskunftserteilung mitgeteilt? Die würde mich mal interessieren.

N
neskia

02.02.2011 um 15:15 Uhr

Müssen wir auf seine Schreiben reagieren? -Nein, aber ihr dürft

Ist der BR überhaupt noch involviert oder befinden wir uns im Inividualrecht? - Mit Frisverstreichung habt ihr eure betriebsverfassungsliche Rechte wahrgenommen. Damit kann der AG sein Weisungsrecht nach §106 GewO wahrnehmen.

Was kann passieren, wenn wir nicht reagieren? -Nichts, was euch in Schwierigkeit bringt! Die AN ist durch den Arbeitsvertag ein Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber und nicht zum Betriebsrat eingegangen. Mit seinem Auskunftsbegehren kann sich der Anwalt an den AG oder Gericht wenden.

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