Hallo Forum,
im vergangenen Jahr hat unser BR der Versetzung einer Kollegin zugestimmt (verstreichen der Frist). Diese wird für Zeiträume von max. 4 Wochen immer mal wieder als Springer eingesetzt. Sie wird schon seit langem durch ihren Anwalt vertreten. Beim ersten Gespräch im Rahmen des betr. Eingliederungsmanagements wurde der BR durch diesen Anwalt gebeten,nicht an den Gesprächen teilzunehmen, da man von seiner Arbeit enttäuscht sei und kein Vertrauen mehr habe.
Nun sucht der Anwalt den Kontakt zu uns. Er möchte ein Treffen und möchte wissen, wie genau unser Beschluss damals lautete. Er fordert einen Bericht des BR hierzu an und setzt uns hierfür eine Frist von drei Tagen. Nun meine Fragen:
Müssen wir auf seine Schreiben reagieren?
Ist der BR überhaupt noch involviert oder befinden wir uns im Inividualrecht?
Was kann passieren, wenn wir nicht reagieren?

Dank im Vorraus, für Eure konkreten und hilfreichen Antworten!
Gruß!