Anwalt für Kündigung als BR Mitglied?
So nachdem ich die Betriebsbedingte Kündigung als BR Mitglied erhalten habe, habe ich nun die Qual der der Wahl : 1. soll ich meine RA Anwältin meines Vertrauens nehmen 2. den Anwalt der unser BR vertritt und seine Arbeit bisher auch sehr gut gemacht und dadurch schon erste Einblicke in unserem Unternehmen hat, oder doch einen Anwalt über die Gewerkschaft, da meine Kündigung zwar angeblich Betriebsbedingt ist, doch ich der festen Überzeugung bin, dass die Kündigung in Zusammenhang mit meinen Einsatz für BR Tätigkeiten liegt. Am liebsten möchte ich ja die Anwältin meines Vertrauens nehmen, doch ich weis nicht, ob sie am Ende nur mich in meinen Individualrecht vertreten kann. Was würdet ihr mir den Empfelen?
Community-Antworten (10)
23.12.2012 um 17:36 Uhr
Wir kennen doch alle drei nicht. Wenn die Anwältin Deines Vertrauens Fachanwältin für Arbeitsrecht ist - dann o.k.
Ich würde neben dem Fachanwaltspatent danach schauen - und auch mit den Anwälten so besprechen - ob sie denn auch persönlich vor dem Gericht zu erscheinen gedenken und nicht - weil sie gerade verhindert sind - irgend jemanden schicken, den Du noch nie zuvor gesehen hast und der Deine Akte erstmals am Frühstückstisch gelesen hat.
Kommt nach meiner Erfahrung viel zu häufig vor.
23.12.2012 um 17:45 Uhr
Also als Empfehlung - das muss nicht die erste Wahl in deinem Falls sein aber das ist meine Erfahrung. RA des Vertrauens nur dann, wenn Arbeitsrecht ihr einziges Fachgebiet ist. Das ist nicht unbedingt immer so. Der Anwalt des Gremiums ist nur bedingt zu empfehlen, da die häufig tatsächlich auf Kollektivrecht spezialisiert sind - ist wenigstens bei uns ausschließlich der Fall. Empfehlen kann ich die Anwälte, wenigstens bei uns, der Gewerkschaft. Das sind Spezialisten im Arbeitsrecht, die vor allem im Individualrecht ne Menge auf Tasche haben und da sie ausschließlich Arbeitsrechtsfälle bearbeiten, haben sie auf dem Gebiet auch ein entsprechend fundiertes Wissen, inklusive eventuell vorzutragender Präzedenzfälle.
AAAAAAber, wie gironimo schon schreibt, wir kennen alle deine zur Auswahl stehenden Anwälte nicht. Diese meine Empfehlung beruht ausschließlich auf meiner Erfahrung. Der Fall kann genauso nach hinten los gehen.
23.12.2012 um 17:55 Uhr
Super, das war der Tipp...... "besprechen - ob sie denn auch persönlich vor dem Gericht zu erscheinen gedenken und nicht - weil sie gerade verhindert sind - irgend jemanden schicken, den Du noch nie zuvor gesehen hast und der Deine Akte erstmals am Frühstückstisch gelesen hat"..... den ich jetzt erstmal klären werde! Vielen Dank;-)
23.12.2012 um 18:03 Uhr
^^das kann dir um Vorfeld keiner sagen - die kennen den Termin auch vorher nicht. Können nich abschätzen ob sie n Unfall haben oder krank werden. In aller Regel kannst du davon ausgehen, dass dein Anwalt zum Zeitpunkt der Erstberatung davon ausgeht, dass er dich auch vor Gericht begleitet. Kein Anwalt wird, weil da deine Verhandlung ist, einen vor einem halben Jahr gebuchten Urlaub stornieren. Also so gesehen kannst du dir die Frage schenken. Die Antwort ist in 99,999999% aller Fälle, dass er davon ausgeht dich zu begleiten
23.12.2012 um 18:39 Uhr
Vor allem sollte die Frage : Wer bezahlt den Anwalt, geklaert sein. Bei uns bezahlt nach Absprache die Gewerkschaft auch den Anwalt meines Vertrauens. Lg. Valdi
23.12.2012 um 20:06 Uhr
BRM betriebsbedingt kündigen ist fast unmöglich, sofern es außer dem BRM noch AN gibt. Denn notfalls muss ein AN an Stelle eines BRM gehen. Weiter muss der AG ja dem BRM auch andere mögliche Stellen anbieten. Sofern ds BRM damit einverstanden ist auch Stellen mit weniger Bezahlung.
Betreffen Anwalt, sollte man vorher prüfen welche vergleichbare Verfahren hat er schon bestritten und wie gingen diese aus? Kann ich mit diesem ggf auch in die Instanzen gehen, hat er also auch dort gute Erfahrungen.
Klar das Vertrauen und Bauchgefühl muss auch gegeben sein.
23.12.2012 um 23:11 Uhr
@all ...und noch ne Frage: Kann ein Anwalt des BR ein doppelmandat ausfüllen?
23.12.2012 um 23:27 Uhr
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Ein Rechtsanwalt verstößt nicht gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach § 43a Abs 4 BRAO und hat deshalb einen Vergütungsanspruch, wenn er in einem Beschlussverfahren nach § 103 Abs 2 BetrVG gleichzeitig den Betriebsrat und das betroffene Betriebsratsmitglied vertritt. Denn Betriebsrat und Betriebsratsmitglied haben in diesem Verfahren in der Regel dasselbe Ziel, nämlich die Abwehr des Zustimmungsersetzungsantrags.
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Gelangt der Betriebsrat allerdings zu der Auffassung, er wolle an der Zustimmungsverweigerung nicht mehr festhalten, können widerstreitende Interessen entstehen. Der Rechtsanwalt muss in diesem Fall beide Mandate niederlegen, um nicht gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach § 43a BRAO zu verstoßen.
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Diese mögliche Interessenentwicklung rechtfertigt kein generelles Verbot der gleichzeitigen Vertretung von Betriebsrat und Betriebsratsmitglied. Dem steht das Grundrecht der freien Berufsausübung der Rechtsanwälte nach Art 12 Abs 1 GG entgegen. Die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Beschränkung ihres Rechts auf freie Berufsausübung rechtfertigt es nur, beim tatsächlichen Entstehen widerstreitender Interessen die Vertretung zu verbieten.
24.12.2012 um 10:25 Uhr
Hallo,
ich persönlich würde mich an die rechtsstelle vom arbeitsgericht wenden und denn anwalt meines vertrauens hinzuziehen (rechtsschutz vorausgesetzt), das geht am schnellsten.
mit der gewerkschaft habe ich die erfahrung machen müssen das solche angelegenheiten unendlich in die länge gezogen werden.
MFG
24.12.2012 um 11:35 Uhr
Vielen Dank für Eure interessante Hinweise und Tipps, da ich Gewerkschaftsmitglied bin und zusätzlich über einer sehr guten Rechtschutzversicherung verfüge, werde ich mich für meine Rechtsanwältin des Vertrauens entscheiden. Denn mir ist es wichtig, dass man das Gefühl der individuellen Betreuung hat.
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