Rechnung Anwalt vom BR überprüft?
hallo, hab heut mit meinem GF etwas verwunderliches, wie leider häufig, erlebt. Es kam die Rechnung unseres Anwalts nach einer in letzter Stunde verhinderten klage vor dem Arbeitsgericht. Wir hatten MB zu mehrarbeit im Dez. verweigert. Nun gibt mir der GF die Rechnung mit dem Auftrag sie auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. hab so was noch nie gemacht und weiß auch nicht wie. Kann mir jemand hier im forum helfen: ist das so üblich oder kann der BR das ablehnen? Danke
Community-Antworten (8)
11.12.2007 um 21:21 Uhr
@hexelein,
brauchst du auch nicht zu machen! Das ist nicht deine/eure Arbeit!
Wenn der GF die Rechnung anzweifelt, soll er sich an den, der die Rechnung ausgestellt hat, halten.
Und das wäre doch der Rechtsanwalt....... ;-)
11.12.2007 um 22:46 Uhr
. . . jaaaa - das ist so ein Frage - in unserem Betrieb ist es z.B. üblich, dass wir als BR angefangen von den Rechnungen für Fachliteratur des BR bis zur Anwaltsrechnung auf einem Beizettel die sachliche Richtigkeit abzeichnen. Damit bestätigen wir nur, dass wir die betreffende Fachliteratur auch wirklich erhalten haben und dass wir die in Rechnung gestellten Anwaltsleistungen ebenfalls erhalten haben. Was soll daran so bedeutsam sein? Der AG kann doch nicht wissen, ob ich auch die evtl. in Rechnung gestellten 3 Beratungstermine wirklich wahrgenommen habe. . . . aber das kann in jedem Betrieb anders gehändelt werden . . .
11.12.2007 um 23:16 Uhr
@Mona-Lisa und Wölfchen danke für die raschen Antworten. Ich hatte im Monatsgespräch heute den Eindruck, dass der GF die Verantwortung für die entstandenen Kosten dem BR in die Schuhe schieben will. Es handelt sich dabei nicht um Sachkosten, Wölfchen, sondern RA wurde beauftragt eine einstweilige Verfügung zur Untrlassung zu erwirken. Bei Sachkosten machen wirs für die Buchhaltung auchso, mit "sachlich richtig" etc. Aber wieviel Stunden ein Anwalt zur Vorbereitung einer Klage braucht und Abrechnen kann, kann ich nicht besser als GF wissen. Werde sein Anliegen dem Gremium vorlegen und ... mal sehn
11.12.2007 um 23:34 Uhr
@Hexelein, Buchhaltung und Betriebsrat (BetrVG) sind 2 paar Stiefel! Ihr könnt doch die Richtigkeit (sachlich richtig?) dieser Rechnung gar nicht überprüfen. Das kann nur der Anwalt! Und der weiss schon, wie er an seine Kohle kommt.
11.12.2007 um 23:45 Uhr
Seh ich auch so, Mona-Lisa.Danke
12.12.2007 um 00:48 Uhr
Sorry!
Der Anwalt wird doch keinen Blankoauftrag vom BR erhalten haben! Oder auf welcher Basis vergebt Ihr solche "Aufträge"?
12.12.2007 um 08:37 Uhr
@peanuts Auftrag war Klage einreichen, GL hat nach 7 Wochen Schriftverkehr , Stellungnahmen und Druck BRund Belegschaft dann eingelenkt. Natürlich sind sie jetzt vergrätzt. Woraus schließt du auf Blankoauftrag?
12.12.2007 um 21:05 Uhr
Hallo Hexelein, als Antwort würde ich der GL freundlich bestätigen, dass Ihr den RA gemäß dem der GL bereits vorliegendem Beschluss vom ... beauftragt habt ;-). Gruß Malbec
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